Auch die Anwälte wollen mehr Geld
© APA/ÖRAK/Julia Hämmerle
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)
ADVISORY 16.10.2015

Auch die Anwälte wollen mehr Geld

Den Advokaten reicht’s: Seit der letzten Anpassung des Rechtsanwaltstarifs im Jahr 2008 ist eine Geldentwertung von mehr als 15 Prozent eingetreten.

••• Von Peter Krist

WIEN. Mit Kopfschütteln reagiert ÖRAK-Präsident Rupert Wolff auf das jüngste Statement von Justizminister Wolfgang Brandstetter im Zusammenhang mit der von den Anwälten vehement geforderten Inflationsanpassung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs an die Geldentwertung der letzten 7 Jahre.

Brandstetter hatte via APA behauptet, dass aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften das Einvernehmen mit dem Finanzministerium notwendig sei. „Das ist schlicht falsch”, so Wolff, „von einem Einvernehmen mit dem Finanzministerium ist im Gesetz gar keine Rede.” § 25 Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) lautet: „Der Bundesminister für Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates, durch Verordnung zu den im Tarif als Entlohnung des Rechtsanwaltes angeführten festen Beträgen und zu den im § 23a angeführten Beträgen einen Zuschlag festzusetzen, wenn und soweit dies notwendig ist, um den Rechtsanwälten eine den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende angemessene Entlohnung zu sichern.”

Anpassung schon 2012 beantragt

„Bundesminister Brandstetter hat mir mehrfach persönlich versichert, dass unsere Forderung berechtigt ist”, sagt Wolff. „Es ist für mich daher nicht nachvollziehbar, warum er sich jetzt auf ,zwingende gesetzliche Vorschriften' beruft, die so nicht existieren.”

Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 25 RATG, die eine Festsetzung eines Zuschlags notwendig macht, ist nach der jahrzehntelangen Praxis des Justizministeriums ab einer 10%igen Steigerung des VPI seit der letzten Anpassung anzunehmen.
Bereits im Dezember 2012, als dieser Schwellenwert überschritten war, hat der ÖRAK an die ehemalige Justizministerin Beatrix Karl den Antrag auf Zuschlagsfestsetzung nach § 25 RATG gestellt. Bereits damals betrug die Steigerung des VPI 10,9%. Mittlerweile ist die Geldentwertung seit 2008 auf über 15% angewachsen. Nachdem zahlreiche Schreiben und Gespräche über Jahre hinweg nicht fruchteten, sei die Rechtsanwaltschaft nun nicht mehr in der Lage, die Erste Anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern unentgeltlich anzubieten, so Wolff. Im selben Zeitraum erfolgten übrigens 28 Änderungen des Gerichtsgebühren­gesetzes mit größtenteils empfindlichen Gebührenerhöhungen.
„Kaum ein anderer Beruf erbringt ein derartiges Maß an unentgeltlichen Sozialleistungen im Interesse der Allgemeinheit, wie die Rechtsanwaltschaft”, verweist Wolff auf die aktuelle Leistungsbilanz der Rechtsanwälte. Es sei daher überhaupt nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Rechtsanwälte von der Politik – unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen – im Regen stehen gelassen werden, verweist Wolff auf ein Zitat von Justizminister Hans Klecatsky, einem der Vorgänger Brandstetters: „Eine ausreichende Sicherung der materiellen Existenz des Rechtsanwalts ist unbedingt notwendig. Mit der wirtschaftlichen Sicherung der Rechtsanwälte steht und fällt die Unabhängigkeit des Standes und seine Funktionstüchtigkeit im Dienste unseres demokratischen Gemeinwesen.”
Dem sei nichts hinzuzufügen, meint Wolff.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL