Auf dem Weg zur Deregulierung
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Das Land Oberösterreich setzt weiterhin auf seinen „Kampf gegen Paragrafen”.
ADVISORY 03.07.2015

Auf dem Weg zur Deregulierung

Oberösterreich Diverse Initiativen zur Vereinfachung von Verfahren und Gesetzen

Linz. Mehr als 18.500 Fragebögen mit knapp 22.600 Vorschlägen kamen im Zuge der Deregulierungsinitiative des Landes „Kampf den Paragrafen” von den Oberösterreichern.

Diese Vorschläge wurden nun geprüft und kategorisiert. Neben den thematischen Bereichen werden sie auch der jeweiligen Zuständigkeit, ob Europäische Union, Bund und Land zugeordnet.

Betriebsanlagenverfahren

Auf Landesebene wurden bereits konkrete Schritte gesetzt, um die Paragrafen abzubauen und Gesetz zu vereinfachen. So wurde per 1.4.2015 eine Optimierung der Erfassung von gewerblichen Betriebsanlagenverfahren mittels Elektronischem Verfahrensinformationssystem („EVI neu”) bei den oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaften gestartet.
Im Bereich der bautechnischen Anforderungen wurden die OIB-Richtlinien im März 2015 mit dem Ziel weiterer Vereinfachungen in der Bautechnik und Kosteneinsparungen im Wohnbau überarbeitet und neu veröffentlicht.
Die Übernahme dieser neuen Richtlinien in Oberösterreich ist aufgrund der umfangreichen legistischen Änderungen allerdings erst 2016 realisierbar. Mit der zweiten Bautechnikverordnungs-Novelle 2015 sollen aber Punkte der neuen OIB-Richtlinien, die in der Praxis unstrittig Erleichterungen bringen, vorgezogen umgesetzt werden, um das damit verbundene Vereinfachungs- und Einsparungspotenzial im Wohnbau möglichst rasch lukrieren zu können.

Blick auf die Bundesebene

Aus oberösterreichischer Sicht könnten außerdem folgende Beispiele seitens des Bundes rasch vereinfacht werden.

• Ökostromgesetz: Zukünftig soll es kein zusätzliches Verfahren mehr geben, in dem eine Bestätigung nötig ist, dass die Photovoltaikanlage Ökostrom erzeugt.
• Freistellungsverordnung: Weitere Ausnahmen von der Betriebs­anlagengenehmigungspflicht.
• Reisepässe: Fristverlängerung von zehn auf zumindest 15 Jahre.
• Kennzeichnung von Laternen im Ortsgebiet: Nach der StVO sind Laternen im Ortsgebiet, die nicht die gesamte Nacht eingeschaltet bleiben, mit einer Markierung (Band) zu versehen.

Dies könnte ohne Beeinträchtigung der Sicherheit abgeschafft werden, meint man – wohl berechtigt – in Oberösterreich ...(pj)

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