Damit die Chefs nicht haften
ADVISORY 06.02.2015

Damit die Chefs nicht haften

Aktueller Praxistipp Leitfaden erläutert Regelungen für Führungskräfte in 29 Ländern

Wien. Führungsetagen in ganz Euro-pa und darüber hinaus sind heute einem immer strengeren Regelwerk und eingehenderen Kontrollen unterworfen. Insbesondere Unternehmen, die durch grenzüberschreitende M&A-Transaktionen wachsen oder Niederlassungen in anderen Rechtsordnungen eröffnen, sollten sich daher genau mit dem jeweiligen Haftungsregime für Führungskräfte vertraut machen.

Auch Arabien im Griff

CMS hat nun eine aktualisierte und erweiterte Auflage des Leitfadens „Guide to Duties and Responsibilities of Directors” herausgebracht. Die neue Fassung konzentriert sich auf die jeweils häufigste Gesellschaftsform in 24 europäischen Rechtsordnungen sowie in Brasilien, China, Mexiko, den Golf-Staaten Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten und liefert nach Ländern geordnet Rechte und Pflichten, Steuervorschriften etc.Peter Huber, CMS Partner in Wien: „Die Führungskräfte von heute sind häufig multinational tätig und haben Verantwortlichkeiten als Geschäftsführer von Unternehmen in mehreren Ländern. Oft müssen sie sehr kurzfristig neue Aufgaben und Verantwortungen übernehmen. Die anwendbaren Regeln sind komplexer geworden und unterscheiden sich zum Teil stark von Land zu Land.”Der Guide soll Führungskräften als schnell einsetzbares Referenzwerk dienen, das sie mit den wichtigsten Regelungen in den betreffenden Rechtsordnungen vertraut macht.

Die wichtigsten Themen

Eignungskriterien; Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers; Befugnisse und Vertretung; Arbeitsregeln für den Vorstand; Vertragliche Beziehung mit dem Unternehmen; Interessenkonflikte; Pflichten von Geschäftsführern; Haftung und Haftungsbeschränkung sowie Einwanderung, Steuern und Sozialversicherung.Der vorliegende CMS Guide behandelt nicht nur erstmals auch die Türkei und außereuropäische Jurisdiktionen; die aktualisierte Fassung berücksichtigt auch gesetzliche und regulatorische Änderungen, die seit Ende 2012 in den 29 Rechtsordnungen in Kraft getreten sind. Huber: „Zu den Staaten, die in den letzten zwei Jahren erhebliche Änderungen im Unternehmensrecht eingeführt haben, zählen beispielsweise Frankreich, die Niederlande, die Schweiz, Spanien und die Tschechische Republik.”(pj)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL