Hochtief verliert vor Gericht
© dpa/Roland Weihrauch
Hochtief hat im Rechtsstreit um die Baurestmassen-Deponierung verloren.
ADVISORY 10.07.2015

Hochtief verliert vor Gericht

Unlauterer Wettbewerb Baugenehmigung ist kein Persilschein zur Abfallbehandlung

Wien. Aus der Asfinag-Ausschreibung zum Ausbau der Ostautobahn zwischen Flughafen und Fischamend ging 2013 die Hochtief Infrastructure GmbH als Sieger hervor. Hochtief hat anfangs dazu mit nahen Deponien Gespräche geführt, sich dann jedoch entschlossen, die mineralischen Abfälle ungesichert zwischen B9 und Flughafen abzulagern.

Auch wenn Baurestmassen keine akute Umweltgefährdung darstellen, wären von Gesetzes wegen dafür zumindest eine dichte Fläche samt Sickerwassererfassung sowie eine entsprechende behördliche Bewilligung notwendig gewesen.

Sittenwidrig gehandelt

Einer Aufforderung, das sittenwidrige Handeln einzustellen, sprich ein Zwischenlager einzurichten und genehmigen zu lassen, ist Hochtief nicht nachgekommen. Vielmehr wurde laufend weiter deponiert.
Die Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft hat daher am 26.1.2015 beim Handelsgericht Wien eine Klage nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb eingebracht. Das Verfahren war auch insofern von besonderem Interesse, da bei öffentlichen Auftraggebern oft der Irrglaube vorherrscht, eine Baugenehmigung wäre auch ein Persilschein zur Abfallbehandlung. Im Zuge von Bauarbeiten anfallende Abfälle dürfen aber nur direkt am Anfallsort genehmigungsfrei verarbeitet werden. Eine Zwischenlagerung bedarf, auch wenn davon keine Umweltgefahren ausgehen, immer einer abfallrechtlichen Genehmigung.
Hochtief bestritt vor dem Handelsgericht Wien die Rechtswidrigkeit ihres Handelns, und es wurde behauptet, Überprüfungen der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung hätten keine Beanstandungen ergeben; dem vom Gericht beigeschafften Akt der NÖ Landesregierung war dann aber genau das Gegenteil zu entnehmen. Vielmehr wurden die beklagte Parte bzw. die von ihr beauftragten Personen von der Behörde immer wieder auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Bewilligung hingewiesen. Um einer Verurteilung zu entgehen, hat sich Hochtief in der Verhandlung am 12.6.2015 der Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft unterworfen, einen Unterlassungsvergleich abgeschlossen und verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Im Wiederholungsfall droht dem Bauunternehmen eine empfindliche Beugestrafe.(red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL