Kritik an der Steuerreform
© Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Verena Trenkwalder: „Das wird private Investoren und Bauträger natürlich treffen.”
ADVISORY 22.05.2015

Kritik an der Steuerreform

Grundstückskomponente Verlängerung der Abschreibungsdauer auf 66,7 Jahre ist für Wohngebäude schlechter

KWT-Expertin Verena Trenkwalder: Neue Gebäudeabschreibungs-Regeln belasten Wohnhäuser.

Wien. Die mit der Steuerreform geplante Anhebung der Grundstückskomponente bei der Abschreibung von Gebäuden wird Mehrgeschoßwohnhäuser und Objekte am Land hart treffen, schätzt die Steuerexpertin Verena Trenkwalder von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT). Auch die für vermietete Gebäude auf 66,7 Jahre verlängerte Abschreibungsdauer wird sich bei Wohngebäuden negativ auswirken, vermutet sie.

Während im betrieblichen Bereich – egal ob Büro, Fabrik, etc. – die Abschreibung auf 2,5% vereinheitlicht wird, soll für zu Wohnzwecken vermietete Firmengebäude der jährliche Afa-Satz von 2 auf 1,5% sinken, wodurch die Abschreibungsdauer von 50 auf 66,7 Jahre wächst. Dieser niedrige Satz galt schon bisher bei privater Vermietung oder Verpachtung. Die Afa-Senkung auf 1,5% bei vermieteten Objekten sei jedenfalls „für Wohngebäude schlechter”, kritisiert Trenkwalder.

Schmerzhafte Neuerungen

„Wirklich übel” sei die Reduzierung der Abschreibungsmöglichkeiten durch die geplante Anhebung des Grundkostenanteils von 20 auf 40%, so Trenkwalder. Bisher erfolgte der Ansatz bei Grundstücken, bei denen für das Gebäude ein Afa-Satz von 1,5 oder 2% die Basis war, pauschal mit einem Fünftel. Dieser Aufteilungsschlüssel für bebaute Grundstücke „soll auf 40% für Grund und Boden und 60% für Gebäude verschoben” und gesetzlich verankert werden.
Zutreffen könnte der höhere Satz von 40% bei einem „Innenstadt-Büro in Wien” oder „bei einem Zweifamilienhaus in Döbling”, „aber für ein 14-stöckiges Hochhaus oder mehrgeschoßigen Wohnblock am Stadtrand sicher nicht!”(APA/red)

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