Normen auf dem Prüfstand
© Austrian Standards/Thomas Maria Laimgruber
AS-Chefin Elisabeth Stampfl-Blaha bekommt am 1.1. ein neues Normengesetz.
ADVISORY 26.06.2015

Normen auf dem Prüfstand

Begutachtung Entwurf für neues Normengesetz sieht stärkeres Aufsichtsrecht der öffentlichen Hand vor

Kostenlose Teilnahme an der Normung soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen helfen.

Wien. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat am Dienstag ein neues Normengesetz in die Begutachtung versandt.

Die Teilnahme an der Normung, also in den Normengremien, soll in Zukunft kostenlos sein. Damit trägt der Gesetzesentwurf vor allem den Anliegen von KMU und EPU Rechnung. Derzeit muss jeder Teilnehmer 450 € zuzüglich Umsatzsteuer bezahlen. Hochgerechnet auf die rund 3.500 Teilnehmer an der Normung würde sich somit eine Ersparnis von rund 1,7 Mio. € pro Jahr ergeben. Darüber hinaus wird geregelt, dass Normen, die vom Bundes- oder einem Landesgesetzgeber verbindlich erklärt werden, im gesamten Wortlaut kostenlos zu veröffentlichen sind. Damit haben die Rechtsanwender vollen Zugang zum Inhalt.
Austrian Standards muss in Zukunft eine Datenbank führen, in der bei allen Normen der vollständige Titel, die Nummer, eine Zusammenfassung des Inhalts, der Status und die Information, ob es sich bei der Norm um ein nationales oder europäisches Normungsvorhaben handelt, aufzulisten sind. Bei nationalen Normen ist außerdem der Antragssteller anzugeben. Das Datum des Inkrafttretens und der Veröffentlichung der Norm sind ebenfalls ersichtlich zu machen.

Begutachtung bis 3.8.

Der Gesetzesentwurf berücksichtigt auch die Normungsverordnung der Europäischen Union und erfüllt dadurch die Anforderungen der internationalen Normung.
Ein stärkeres Aufsichtsrecht der öffentlichen Hand ist ebenfalls vorgesehen. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 3.8. In Kraft treten soll das neue Normengesetz am 1.1.2016.(pj)

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