Streit um die E-Zigaretten
ADVISORY 10.04.2015

Streit um die E-Zigaretten

Refills und Liquids Der E-Zigaretten-Marktführer nikoBlue zieht vor den Verfassungsgerichtshof

Laut Novelle im 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 sollen E-Zigaretten zum Tabakmonopol gehören.

Franz Seba (Gründer und Eigentümer von nikoBlue) und Jurist Heinz Mayer.

Wien. Die jüngst kundgemachte Novelle zum Tabakmonopolgesetz sieht vor, dass E-Zigaretten ab dem 1.10. ausschließlich in Trafiken vertrieben werden dürfen.

„Damit werden Refills und Liquids unter das Tabakmonopol gestellt, und das, obwohl E-Zigaretten gar keinen Tabak enthalten”, kritisiert der prominente Verfassungsjurist Heinz Mayer. „Die Begründung, diese Maßnahme diene der Gesundheitspolitik und dem Jugendschutz, ist untauglich.”Es sei nicht zu erkennen, wie die Einbeziehung der E-Zigarette in das Tabakmonopol dem Jugendschutz oder der Gesundheitspolitik dienen könnte.

Wohl verfassungswidrig

„Ich wage zu behaupten, dass meine Firma mehr Menschen zu Nichtrauchern gemacht hat, als alle staatlichen Maßnahmen der vergangenen Jahre”, sagt nikoBlue Gründer Franz Seba. Die weiters in der Novelle angeführte Begründung, die Gesetzesanpassung diene auch der „Sicherung der Einkünfte der Tabaktrafikanten”, ist laut Mayer als verfassungswidrig anzusehen, nimmt der Gesetzgeber damit doch einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit vor. „Dieses Argument ist ein richtiger Schuss ins Knie – es darf keinen Konkurrenzschutz um seiner selbst willen geben.”nikoBlue fühlt sich als österreichischer Marktführer dazu berufen, sich gegen diese Novelle mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen. „Trotz eines wahren David-gegen-Goliath-Szenarios ist unser Kampf alles andere als aussichtslos, denn wir haben nicht nur das Recht – wenngleich nicht den Gesetzgeber –, son-dern auch die besseren Argumente auf unserer Seite”, ist Seba überzeugt.(pj)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL