Was im Werberecht möglich ist
ADVISORY 24.04.2015

Was im Werberecht möglich ist

KWR Inhouse-Seminar Damit die tolle Werbekampagne nicht zum Bumerang wird

Wien. „Wer nicht wirbt, stirbt”, zitierte Werberechtsexpertin Barbara Kuchar beim KWR-Seminar am 15.4. den erfolgreichen Unternehmer Henry Ford und wies gleich eingangs darauf hin, dass Werbung ein unerlässliches Mittel für jedes erfolgreiche Unternehmen sei, man hier jedoch bestimmte Spielregeln zu beachten habe.

Gemeinsam mit dem Werbeexperten David Petermann (Executive Creative Director der Online-Marketing Agentur Wunderman PXP) legte Kuchar die werberechtlichen „Dos and Dont´s” anhand zahlreicher Praxisbeispiele dar.

Experten-Know-how nötig

„Um zu verhindern, dass wirklich gute Werbekampagnen noch kurz vor der Veröffentlichung gestoppt oder gar bereits veröffentlichte Werbemaßnahmen wieder zurückgeholt werden müssen, weil sie gegen Marken,- Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen, ist es sinnvoll, sich gleich von Beginn an juristischen Input zu holen. Es kann sehr frustrierend sein, wenn bereits viel Kreativität, Arbeitszeit und Einsatz geleistet wurde, die Kampagne jedoch dann rechtlich nicht zulässig ist”, warnte Kuchar vor übereilten Werbemaßnahmen.

Was rechtlich möglich ist

Petermann bestätigte dies aus Sicht des Werbepraktikers und rät zu einer rechtlichen Absicherung im Vorfeld: „Bei uns geht keine Kampagne auf den Markt, bevor wir uns nicht eine rechtliche Freigabe geholt haben”, so Petermann. Gemeinsam zeigten die beiden Vortragenden anhand unterschiedlicher Werbekampagnen die Möglichkeiten der Kreativität und was die Gerichte dazu sagen, auf, was unter den Teilnehmern für einiges Amüsement sorgte …(red)

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