Weitere rechtliche Aspekte
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Wer mit dem Dienstwagen in den Urlaub fährt, sollte rechtlich abgesichert sein.
ADVISORY 20.11.2015

Weitere rechtliche Aspekte

Versicherungsschutz, Benutzungsbewilligungen und was Nutzer von Dienstwagen noch beachten sollten.

••• Von Paul Christian Jezek

WIEN. Wenn es nicht ohnehin – z.B. in Betriebsvereinbarungen oder einer klaren Car Policy – detailliert geregelt ist, sollte unbedingt mit dem Dienstgeber geklärt werden, welche Rahmenbedingungen im Unternehmen für private Fahrten mit dem Firmenauto gelten.

Davon ist abhängig, ob mit dem Dienstfahrzeug z.B. in den Urlaub gefahren werden darf und inwiefern private Fahrten ins Ausland zulässig sind, die Kosten dafür übernommen werden oder der Versicherungsschutz in jedem Fall gilt. Darüber hinaus kann es etwa auch Kilometerbeschränkungen geben. Außerdem sollte man vor einem etwaigen Urlaub mit dem Firmen­auto vorab auch abklären, ob Tankungen mit der Tankkarte auch im Ausland möglich sind.
„Die Versicherungsdeckung gilt auch bei privaten Urlaubsfahrten ins europäische Ausland im gleichen Umfang wie in Österreich”, sagt LeasePlan-GF Nigel Storny.
Die rechtliche Deckung ist also auch bei Kaskoverträgen, über die ja die allermeisten Dienstautos ver- fügen, gegeben. „Wer mit dem Dienstauto in den Urlaub fährt, sollte auf alle Fälle überprüfen, ob die sogenannte Grüne Karte noch nicht abgelaufen ist”, rät Storny. Diese bestätigt, dass die Versicherung europaweit gültig ist.

Benutzungsbewillingungen

Von der Vereinbarung zwischen Firma und Dienstwagennutzer ist auch abhängig, ob weitere Personen berechtigt sind, das Auto zu lenken. Vor allem bei Fahrten ins Ausland sollten mehrsprachige Benutzungsbewilligungen für alle berechtigten Lenker, also für den Mitarbeiter und weitere Fahrer wie z.B. Ehepartner, mitgeführt werden.

In manchen Ländern sind dafür spezielle Formulare mitzuführen, z. B. in Italien die „Delega”.
Weiters sollte man bei Reisen mit dem Dienstauto vorher abklären, ob und welche Unfall- und Pannenhilfen mit dem Dienstgeber vereinbart sind. Bei Unfällen ist der Euro-Notruf 112 zu rufen und ein europäischer Unfallbericht auszufüllen. Diesen sollte man bei Auslandsfahrten immer mitführen – dank des einheitlichen Formats und unabhängig von der Sprache ist man so auf der sicheren Seite.

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