Ein „Kornspitz” ist keine Marke
RETAIL 22.01.2015

Ein „Kornspitz” ist keine Marke

Rechtsstreit Kornspitz soll von der Marke zur Bezeichnung fürs Produkt mutieren

Linz/Wien. Seit über drei Jahren kämpft backaldrin um seinen Kornspitz als Marke. Doch laut Entscheid des Oberlandesgerichts Wien ist „Kornspitz” für die Verbraucher zur Gebäckbezeichnung avanciert. Die Bäcker wird das freuen: Bislang durften sie den „Kornspitz” nämlich nur verkaufen, wenn sie auch die Backmischung vom Erfinder backaldrin verwendet haben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte bereits im März 2014, dass die Marke „Kornspitz” verfallen kann, wenn der Markenname zur allgemein-gebräuchlichen Bezeichnung für das Produkt geworden ist. In Folge war das Oberlandesgericht Wien am Wort. Dieses stellt jetzt fest, dass „Kornspitz” keine Marke, sondern eine Bezeichnung für ein bestimmtes Weckerl sei.

Entscheidung vertagt

GF Wolfgang Mayer kündigte indes an, Rechtsmittel beim OGH einzulegen. Bis zu dessen Entscheidung bleibe „Kornspitz” eingetragene Marke – die Bezeichnung dürfe nur mit Zustimmung von backaldrin verwendet werden.(red)

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