Es darf „geschwärmt” werden
PRIMENEWS 25.03.2015

Es darf „geschwärmt” werden

Klausur Die Regierung präsentiert zum Abschluss ihrer Klausur in Krems ein Konjunkturpaket; u.a. bringt es eine gesetzliche Grundlage für Crowdfunding

„Ein Riesenerfolg für Jungunternehmer und Start-ups”, jubelt die Junge Wirtschaft.

Wien. Seit Jahren trommelte die Junge Wirtschaft das Thema, dessentwegen sich etwa Schuhhersteller Heini Staudinger jahrelang einen erbitterten Clinch mit der Finanzmarktaufsicht geliefert hatte – jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht: Crowdfunding bekommt endlich auch in Österreich einen funktionierenden Rechtsrahmen.

Bei der Regierungsklausur am Montag und Dienstag in Krems standen alternative Finanzierungsquellen für Betriebe auf der Tagesordnung. Das Ergebnis der Verhandlungen: Der Zugang zu Crowd-funding wird erleichtert. Erst ab 100.000 € braucht es ein Informationsblatt, ab 1,5 Mio. € greift eine „Prospektpflicht light” und erst ab fünf Mio. die volle Prospektpflicht. Ein Investor kann pro Projekt maximal 5.000 € pro Jahr investieren. Verfügt er jedoch über ein Monatseinkommen von mehr als 2.500 €, kann aber das Zweifache dieses Bezugs investiert werden.„Ein Riesenerfolg für Jungunternehmer und Start-ups”, ließ die JW in einer Aussendung am Dienstagnachmittag verlauten. „Nachdem wir jahrelang auf das Thema aufmerksam gemacht haben, Vorschläge einbrachten und unzählige Türen eingerannt sind, können wir endlich über einen rechtlichen Rahmen für alternative Finanzierungsformen jubeln”, wird der JW-Bundesvorsitzende Herbert Rohrmair-Lewis zitiert.Die JW hatte eine Änderung des Einlagenbegriffs im Bankwesengesetz und eine Anhebung der Grenze für die kostspielige Prospektpflicht empfohlen. Diese lag in Österreich bei 250.000 €, während laut EU-Regeln fünf Mio. € möglich sind. Bis dato jedenfalls hatten sich viele Crowdfunding-Plattformen in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Das neue Crowdinvesting-Gesetz stellt jetzt eine relativ freizügige Regelung dar. Dass private Inves-titionen auf 5.000 € pro Projekt begrenzt sind, wirke „auf den ers-ten Blick wie eine Bevormundung”, so Rohrmair-Lewis. Doch könne auch darüber hinaus investiert werden, falls der Investor eine Selbstnennung seines Monats-nettoeinkommens angebe. Damit werde „ein neues Kapitel österreichischer Erfolgsunternehmer geschrieben”.Auch die Industriellenvereinigung hatte am Dienstag noch einmal eindringlich verbesserte Regelungen für Crowdfunding gefordert.

Neuer Player: „wemakeit”

Der neueste Markteintritt in Sachen Schwarmfinanzierung in Österreich ist übrigens die führende Schweizer Crowdfunding-Plattform „wemakeit”, die jetzt „auch Projekt- und Produktideen diesseits des Bodensees beflügeln” will. Mit dem Österreich-Start der Plattform werben bereits 13 umsetzungsreife Vorhaben um finanziellen Support: vom Jungväterkochbuch über einen Online-Shop für die österreichische Kreativwirtschaft bis zum verpackungsfreien Bio-Supermarkt und einer „märchenhaften” Grätzlbelebung (www.wemakeit.at).Im Unterschied zu anderen Crowdfunding-Plattformen punktet wemakeit nach Eigenangaben „durch persönliche Betreuung vor Ort”. 70% der lancierten Projekte, heißt es seitens wemakeit, „erreichen ihr Crowdfunding-Ziel”.Laut einer Studie von EY (ehem. Ernst & Young) und der Uni Cambridge ist der weitaus größte Markt für alternative Finanzierungen in Europa zurzeit Großbritannien. In Großbritannien wurden vergangenes Jahr insgesamt 2,34 Mrd. € oder 36 € pro Kopf an alternativem Kapital lukriert. Das sind 80% des europäischen Gesamt-volumens von 2,96 Mrd. €. Österreich landete mit 40 ct pro Kopf auf Platz 12. (sb)

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