Was für die RKSV bis April zu tun ist
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Kassenklingeln Bis 1. April müssen noch viele Kassen fit für die Re­gis­trier­kassen­sicher­heits­verordnung gemacht werden.
RETAIL Redaktion 13.01.2017

Was für die RKSV bis April zu tun ist

Checkliste von Markus Knasmüller, Abteilungsleiter für Software-Entwicklung der BMD Systemhaus GmbH.

WIEN. Bis 1. April müssen noch viele Unternehmen ihre Kasse RKSV-tauglich machen. Damit Sie nicht Opfer der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung, vielleicht das Unwort des Jahres 2017) werden, hier die To-do-Liste.

1. Registrierkasse updaten

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kassenlieferanten wegen des Updates zur RKSV. Wichtig: Keine Kasse darf ohne Veränderung ab 1. April weiterbetrieben werden! Ein Update ist jedenfalls notwendig. Für ältere Kassenmodelle wird dies nicht immer verfügbar sein, in diesem Falle ist die Neuanschaffung unumgänglich. Was macht das Update? Jeder Kassenbeleg wird digital signiert, ein Umsatzzähler geführt und ein Datenerfassungsprotokoll mitgeschrieben. Der Umsatzzähler wird verschlüsselt gespeichert, dafür ist ein Schlüssel, der sogenannte AES-Schlüssel, notwendig. Im Regelfall wird ihn die Kasse generieren, er muss aber dem ­Finanzamt gemeldet werden.

2. Signaturerstellungseinheit

Für das digitale Signieren ist eine Signaturerstellungseinheit, ein sogenanntes Zertifikat, nötig. Dies ist im Regelfall wahrscheinlich eine Signaturkarte, die ähnlich der Sozialversicherungs-E-Card funktioniert. Die Karten haben eine eindeutige Seriennummer und einen Chip, der wie ein gewöhnlicher Rechner funktioniert. Die Kasse sendet die Belegdaten zum Chip, der eine eindeutige, unverfälschbare Signatur ermittelt und an die Kasse zurückgibt. Karten können bei einem der drei Anbieter A-Trust, Globaltrust und PrimeSign bezogen werden. Alternativ ist eine Online-Signatur möglich; dafür ist es eine permanente Internetverbindung für die Kasse notwendig.

3. Startbeleg erzeugen

Der erste Beleg nach Einspielen des RKSV-Updates ist der Startbeleg. Die meisten Systeme werden ihn automatisch erstellen. Im Prinzip ist es ein Kassenbeleg, der bereits signiert wird und einen QR-Code aufweist. Er weist keinen Umsatz aus (Null Euro-Beleg) und setzt den Umsatzzähler somit auf den Startwert Null.

4. Anmelden bei FinanzOnline

Kassen und Signaturerstellungseinheiten müssen in Finanz­Online angemeldet werden. Das Finanzamt weiß, welche Unternehmen jeweils Kassen (und wie viele) in Betrieb haben. Dafür gibt es eine bequeme Lösung: das Webservice von Finanz­Online – wird dieses unterstützt, kann sich die Kasse quasi selbst anmelden.

5. Startbeleg prüfen

Falls in Schritt 4 die Anmeldung per Webservice von Finanz­Online vorgenommen worden ist, wird dieser Schritt seitens der Kassensoftware wohl automatisch miterledigt. Ansonsten ist eine Prüfung des Startbelegs mit der kostenfreien BMF-Belegcheck-App einfach (erhältlich unter www.bmf.gv.at/kampagnen/Unsere-Apps.html). (red)

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