Die Gehaltstransparenz funktioniert fast gar nicht
CAREER NETWORK PETER KRIST 10.04.2015

Die Gehaltstransparenz funktioniert fast gar nicht

Vorgabe Jobinserate in Österreich müssen eine Gehaltsangabe beinhalten, sieht das Gesetz seit vier Jahren vor

Anzeigen „nach Vorschrift”: Durch „schwammige” Angaben wird das Transparenzziel weit verfehlt.

Die österreichischen Firmen beachten zwar die gesetzliche Vorgabe, das Resultat lässt aber trotzdem zu wünschen übrig.

Linz. Aufgrund einer Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes sind seit dem 1.3.2011 Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben zu versehen. Diese gesetzlichen Vorschriften sollen in Österreich für Klarheit in diesem Bereich sorgen, Diskriminierung verhindern und die Gleichstellung von weiblichen zu männlichen Mitarbeitern fördern.

Ob das Gehaltssystem wirklich „durchsichtig” geworden ist, hat der Sales Headhunter Xenagos analysiert und eine Stichprobenerhebung von 100 Print- und Online-Anzeigen zu Fach- und Führungspositionen durchgeführt. Das Resultat: Der gesetzlichen Verpflichtung wird zwar weitestgehend Rechnung getragen, die Angaben sind jedoch für echte Gehaltstransparenz viel zu unpräzise.

Buchstabengetreu

Die österreichischen Firmen halten sich demnach an die gesetzliche Vorgabe. Lediglich in 3% der Inserate fehlte bei der Xenagos-Untersuchung eine Gehaltsangabe. Und: Deutlich mehr Unternehmen benennen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn, sondern machen eine konkrete Angabe mit Verweis auf Überzahlungsbereitschaft.Hatten vor zwei Jahren noch ca. 48% der Unternehmen diese Variante gewählt, sind es jetzt bereits 65%. Dieser Zuwachs kommt laut Xenagos größtenteils aus jenem Bereich, in dem bisher der kollektivvertragliche Mindestlohn plus die Bereitschaft zur Überzahlung vermerkt wurde.

Schwer zu vergleichen

Wahre Vergleichbarkeit entsteht durch die Nennung eines Mindestgehaltswerts unabhängig vom Kollektivvertrag zwar keine, aber Jobsuchende bekommen dadurch zumindest eine Einschätzungsmöglichkeit, in welchem Bereich sich ihr zukünftiges Gehalt bewegen könnte. Exakte Gehaltsangaben sind allerdings weiterhin Fehlanzeige: Nur 3% der Unternehmen legen die Karten wirklich zur Gänze offen.Bemerkenswert ist weiters, dass speziell bei Führungspositionen seltener (22% der Fälle) der kollektivvertragliche Mindestlohn als Ausgangspunkt für das Gehalt benannt wird. Im Vergleich dazu sind es bei Positionen ohne Personalverantwortung noch 36%.Immerhin haben inzwischen mehr Firmen erkannt, dass sie sich durch die Nennung eines unrealistischen Gehalts auch selbst schaden können: Top-Leute bewerben sich nicht, wenn sie eine unrealistisch niedrige Gehaltsangabe lesen. Schließlich geht es bei einer Stellenanzeige um ein Marketinginstrument, das zur Bewerbung motivieren soll – bleibt also zu hoffen, dass eine konkrete Gehaltsangabe als wichtiges Element einer attraktiven Stellenanzeige erkannt und dementsprechend immer häufiger eingesetzt wird … (red)

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