Richtlinie wirft Fragen auf
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Fachverband mit Alpbach-Präsident Franz Fischler (Mitte): Berghammer, Tiefenbrunner, Riedlsperger und Mittendorfer (v.l.).
FINANCENET Helga Krémer 26.08.2016

Richtlinie wirft Fragen auf

Die IDD gibt weiter Gesprächsstoff – zuletzt in Alpbach beim Versicherungsmakler-Experten-Treffen.

••• Von Helga Krémer

ALPBACH. Rund 200 Versicherungsmakler diskutierten am elften Alpbacher Expertentreffen die im Februar 2016 veröffentlichte Richtlinie über den Versicherungsvertrieb, die „Insurance Distribution Directive” oder kurz IDD. Grundtenor: Die Versicherungsmakler, die kraft Gesetzes immer unabhängig und nach dem Best-Advice-Prinzip arbeiten, könnten bei der Umsetzung von IDD im Vergleich zum Online- oder Bankenvertrieb benachteiligt werden.

Makler vs. Außendienst

Fachverbandsobmann-Stellvertreter Christoph Berghammer moniert zudem Artikel 17 (Vermittler von Versicherungsprodukten sollen ihre Kunden ehrlich, redlich und in deren bestmöglichem Interesse behandeln; Anm.): „Für uns Makler stellt dies kein Problem dar, da wir durch das Maklergesetz auch bisher dem Best Advice-Ansatz verpflichtet sind. Es stellt sich für mich aber die Frage, wie diese Vorgabe von Außendienstmitarbeitern der Versicherer, Versicherungsagenten oder Bankmitarbeiter, die Versicherungsprodukte vertreiben, gehandhabt werden kann. Was passiert, wenn das Konkurrenzprodukt für den Kunden attraktiver wäre als das Produkt aus dem eigenen Haus?”

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