Versicherungstipps für Grillmeister
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Beim Grillen springt die Haushalts­versicherung ein, aber es gibt Regeln.
FINANCENET 03.07.2015

Versicherungstipps für Grillmeister

Gefahrenlage Haushaltsversicherung, Privathaftpflicht

Wien. Zwei Tipps für Hobby-Gärtner und Grillmeister hat die Uniqa parat: Wenn beim Grillen ein Feuer ausbricht – und wenn der Rasen-roboter beschädigt wird.

„Fachmännisch” grillen

Wer am Balkon oder im Garten grillen möchte, darf das rein juristisch betrachtet grundsätzlich machen, so die Uniqa: Vorausgesetzt, er mache es fachmännisch, mit einem dafür vorgesehenen Griller, usw. Außerdem ist es bei Mietwohnungen wichtig zu prüfen, ob es ein Grillverbot gibt. Auf dem eigenen Balkon, der Terrasse oder im Garten darf man grundsätzlich grillen.
Allerdings ist vor allem in der Stadt auf die Zumutbarkeit zu achten. Wer jeden Tag im ersten Stock am Balkon grillt, beeinträchtigt womöglich die Nachbarn und das wäre unzumutbar.
Um einen eventuellen eigenen Feuerschaden kümmert sich die Haushalts-Feuerversicherung; um den Schaden beim Nachbarn oder am Haus die Privathaftpflichtversicherung (Letztere ist üblicherweise auch automatisch in der Haushaltsversicherung eingeschlossen).
Und was passiert, wenn dem Rasen-Roboter etwas zustößt (ob beim Grillen oder sonst)? Generell sind Rasen-Roboter automatisch in der Haushaltsversicherung unter dem Punkt Gartengeräte mitversichert. Diese sollte einen Diebstahl, aber auch eine Beschädigung etwa durch ein Feuer oder einen starken Sturm decken.(red)

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