Zweite Konsultation zu MiFID II
FINANCENET 10.04.2015

Zweite Konsultation zu MiFID II

Finanzmarktrichtlinie Während die einen weiterhin die Frage der Provisionen im Auge haben, melden sich andere zum Thema Ausbildung zu Wort

Überarbeitete EU-Direktive ist ab 2017 in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden.

Otto Lucius: „Es ist wichtig, bereits jetzt unsere Stellungnahmen abzugeben.”

Wien. Am 24. März fand ein Treffen zwischen dem ECON, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments (Economic and Monetary Affairs Committee), und der EU-Kommission statt. Ziel war ein Meinungsaustausch über die Durchführungsmaßnahmen zur MiFID II. Diese Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente erhält ja eine Aktualisierung.

Die ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht, die sich des an die 2.000 Seiten umfassenden Regelwerks annehmen muss, hat nun eine weitere Konsultation zur MiFID II gestartet, die bis zum 15. Juni läuft. Bei der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie sind immer noch viele Fragen offen. Die ESMA wird nun in den kommenden Monaten in Teilbereichen sogenannte technische Regulierungsstandards formulieren; in anderen Bereichen hat die Behörde Empfehlungen an die Europäische Kommission abgegeben.Die EU-Behörde wolle die Richtlinie strenger auslegen als vom Parlament beschlossen, kommentiert etwa Johannes Muschik, Vorstand des Branchenverbands der selbstständigen Versicherungsvermittler und Finanzberater Österreichs AFPA und stellvertretender Vorsitzender des Europäischen Dachverbands unabhängiger Finanzberater und Vermittler FECIF, das Regelwerk in spe.

Weiterbildung ein Thema

Auch der Österreichische Verband Financial Planners und das Finanzplaner Forum melden sich zur MiFID II zu Wort: Sie machen sich für verpflichtende Weiterbildung und einheitliche Ausbildungs-Standards im Bereich der Anlageberatung stark. Im Hinblick auf die Umsetzung von MiFID II haben die beiden Organisationen eine Stellungnahme unter dem Titel „Anforderungen an Anlageberater” verfasst und diese an die zuständigen Behörden in Österreich und Deutschland weitergeleitet.

Verpflichtung

MiFID II und die ergänzende Guideline der ESMA sind ab Jänner 2017 in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden. Dabei regelt der Artikel 25 unter anderem den Nachweis von erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen des Beraters. In ihrem Papier sprechen sich die beiden Verbände dezidiert für arbeitgeberunabhängige Prüfungen sowie für eine Weiterbildungsverpflichtung für Anlageberater aus. Darüber hinaus werden darin auch die Kernpunkte künftiger Zertifizierungen, wie etwa von Beratern zu fordernde Kenntnisse und Kompetenzen, behandelt.Das Hauptaugenmerk der Stellungnahme liege dabei auf den Interessen der Verbraucher als Anleger, aber auch darauf, klare und nachvollziehbare Regelungen für die im Markt aktiven Anbieter zu schaffen. Als Grundlage diente u.a. bestehendes Regelwerk von Zertifizierungsorganisationen sowie die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Otto Lucius, dem Vorstand des heimischen Verbandes Financial Planners.(lk)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL