Gleiche Leistungen
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Seit Jahresbeginn gibt es Zeitvorgaben für Wartezeiten bei Radiologieinstituten, sagt Hauptverbandsvorsitzender Biach.
HEALTH ECONOMY Ina Karin Schriebl 12.01.2018

Gleiche Leistungen

Mit Jahresbeginn ist innerhalb der Krankenversicherungen die zweite Etappe der Leistungsharmonisierung in Kraft getreten.

••• Von Ina Karin Schriebl

WIEN. Die im Herbst beschlossene zweite Runde der Harmonisierung der Kassenleistungen wirkt sich ab sofort aus – zum Beispiel in Wien. Die Versicherten würden durch die weitere Angleichung per Jänner 2018 profitieren, hieß es nun in einer Aussendung der Wiener Gebietskrankenkasse. Günstiger werden etwa Krankentransporte.

12 Mio. Euro Entlastung

Beim zweiten Paket kam es zu einer Angleichung bei kieferorthopädischen Behandlungen, unentbehrlichem Zahnersatz, Reise- beziehungsweise Fahrtkosten, Perücken bei onkologischer Behandlung, Kontaktlinsen – und eben Transportkosten. Beim letztgenannten Punkt müssten Versicherte in Wien etwa keine finanzielle Beteiligung mehr leisten, wurde betont. Bisher zahlten Patienten die einfache oder doppelte Rezeptgebühr, abhängig davon, ob der Transport mit einem Fahrtendienst oder in einem Krankenwagen durchgeführt wurde. „Bei dem zweiten Leistungspaket geht es um Verbesserungen von rund acht Mio. Euro, die unseren Versicherten zugutekommen”, betonte WGKK-Obfrau Ingrid Reischl. Insgesamt stellt die WGKK laut eigenen Angaben rund 12 Mio. € für die ersten beiden Schritte der Leistungsangleichung zur Verfügung. Im ersten Schritt wurde etwa der Familienzuschlag zum Krankengeld geändert und der Zuschuss zur Zeckenschutzimpfung erhöht.

Ab Jahresbeginn gilt zudem für alle österreichischen 133 Radiologie-Institute mit Kassenvertrag verpflichtend, dass Patienten für eine Untersuchungen mit Computertomografie binnen zehn Tagen, für eine mit Magnetresonanztomografie binnen 20 Tagen einen Termin bekommen müssen; in begründet dringenden Fällen hat die Terminvergabe innerhalb von fünf Tagen zu erfolgen. Und Akutfälle wie Schlaganfallpatienten müssen sofort an die Reihe kommen. Die kürzeren Wartezeiten haben Sozialversicherung und Wirtschaftskammer nach langen Verhandlungen im Frühjahr 2017 vereinbart, sie treten jetzt mit Anfang 2018 verbindlich in Kraft. „Wer eine CT- oder MR-Untersuchung braucht, soll diese auch schnell erhalten”, sagt Hauptverbandsvorsitzender Alexander Biach.

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