Kassen bekommen mehr Klarheit für Werkverträge
© APA/Robert Jaeger
HEALTH ECONOMY Ina Karin Schriebl 09.09.2016

Kassen bekommen mehr Klarheit für Werkverträge

Die Sozialpartner wollen die Kassen mehr einbinden, wenn es um die Frage von Scheinselbstständigkeiten geht.

••• Von Ina Karin Schriebl

WIEN/ALPBACH. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVA) und die Sozialversicherung der Bauern (SVB) haben künftig bei der Feststellung, ob eine Scheinselbstständigkeit oder ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis vorliegt, ein Mitspracherecht. Das ist eine Einigung der Sozialpartner auf eine Gesetzesnovelle. Die Arbeitgeberseite hatte seit Jahren kritisiert, dass für die Arbeitgeber oft unklar war, welches Beschäftigungsverhältnis vorlag. „Diese Regelung trägt zu Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei und soll Konfliktfälle in Zukunft vermeiden”, teilten ÖGB, AK, WKO und LKÖ gemeinsam mit.

Vereinbart wurde, dass sich die SVA, die SVB und die Gebietskrankenkassen (GGK) künftig abstimmen. Bei Prüfungen der GGK, ob ein Dienst- oder Werkvertrag vorliegt, werden SVA und SVB künftig beigezogen, was auch gesetzlich verankert werden soll. „Die von WKO-Präsident Christoph Leitl, ÖGB-Präsident Erich Foglar, AK-Präsident Rudolf Kaske und Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes erzielten Ergebnisse bringen mehr Rechtssicherheit, Transparenz und helfen, künftig Streitfälle und Strafen zu reduzieren, was vor allem auch im Interesse der Jungen ist”, betonte Herbert Rohrmair-Lewis, Vorsitzender der Jungen Wirtschaft.

Lob von den Kassen

Hauptverbandsvorsitzende Ulrike Rabmer-Koller begrüßte ebenfalls die Sozialpartner-Einigung für eine bessere Differenzierung zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbsformen. „Innerhalb der Selbstverwaltung der Sozialversicherung konnte eine gute ­Lösung gefunden werden”, betonte Rabmer-Koller. „Jetzt gilt es, die Einigung innerhalb der Sozialversicherung in Umsetzung zu bringen.” Was es brauche, seien klare Regeln und eine klare Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit, ohne unvorhersehbare Änderungen im Versicherungsstatus.

„Das Recht auf Selbstständigkeit ist eine lange Forderung der SVA und ich begrüße die Einigung”, erklärte auch Alexander Herzog, Obmannstellvertreter der SVA. „Die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit nimmt eine Gefahr von Selbstständigen, die bisher unvorhersehbar als unselbstständig erwerbstätig eingestuft und damit mit massiven Nachzahlungen belastet werden konnten.” Die bessere Abstimmung zwischen den Sozialversicherungsträgern und die künftige Mitwirkung der SVA werde für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Die SVA wird sich einbringen, um ein Problem zu lösen, das viele Unternehmen in existenzielle Gefahr gebracht habe.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL