2018 wird alles neu
© Christian Ecker
Präsident Anton Jenzer ist Präsident des DMVÖ und Geschäftsführer VSG und digiDruck GmbH.
MARKETING & MEDIA Gianna schöneich 28.10.2016

2018 wird alles neu

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird 2018 in Kraft ­treten. Anton Jenzer, Präsident des DMVÖ, über mögliche Risiken.

••• Von Gianna Schöneich

WIEN. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt per 25. Mai 2018 in Kraft. Sie kommt mit zahlreichen Artikeln, 173 Erwägungsgründen und 90 Seiten Text im Amtsblatt der EU. Sie kommt mit schnellen Schritten.

Für Unternehmen und Konsumenten bedeutet das zahlreiche tiefgreifende Veränderungen. Auf diese gilt es, sich lieber zu früh als zu spät einzustellen.
Besonders umwälzend sollen die Neuerungen für die Marketing-Branche sein.

Dialogmarketing ist databased

„Die Verordnung hat schon allein deshalb besonders große Auswirkungen auf die Branche, weil Dialogmarketing immer ‚databased' betrieben wird und die Voraussetzung dafür naturgemäß das Sammeln und Verwenden von Daten ist”, erklärt ­Anton Jenzer, Präsident des Dialog Marketing Verband Österreich, auf Nachfrage von medianet.

Laut ihm würde die EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Branche Risiken bergen. „Aufgrund der wenig konkreten Inhalte ist vieles relativ unklar, und man läuft gerade dadurch Gefahr, gegen die Verordnung zu verstoßen. Gleichzeitig bedeutet die EU-DSGVO auch Chancen, weil sie uns die Gelegenheit bietet, auf Basis der Verordnung klare Spielregeln proaktiv zu formulieren und diese mit den zuständigen staatlichen Stellen abzustimmen.”
So heißt es beispielsweise in der Verordnung sinngemäß, dass das Profiling von Kundendaten der Zustimmung der Betroffenen bedarf – auf den ersten Blick eine klare Aussage. Allerdings wird schnell deutlich, dass unklar ist, was Profiling überhaupt bedeutet und in welchem Umfang dies für Marketingzwecke erlaubt ist. Außerdem: In welcher Art und Weise und in welcher Form oder welchen Formen ist eine Zustimmung rechtlich einwandfrei?

Relaunch bestehender Codes

Es brauche dringend den Relaunch der bestehenden Codes of Conduct, meint Jenzer, um so für Unternehmen, die in den Bereichen Marketing, Werbung, PR und allgemein Kommunikation tätig sind, eine hohe Rechtssicherheit für ihr Geschäft und ihre Marketingaktivitäten zu gewährleisten: „Das sollte, nein, muss ein Anliegen der gesamten Kommunikationsbranche sein. Wir als DMVÖ werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf jeden Fall das Unsrige dazu beitragen.”

Bei der neuen Grundverordnung scheint es sehr konsumentenfreundlich zuzugehen. So erhalten diese beispielsweise ein absolutes Widerspruchsrecht; somit müssen keine Gründe mehr für eine Löschung von Daten angegeben werden. Unternehmen sind dem Konsumenten zudem auch zur Mitteilung über die tatsächliche Löschung von Daten verpflichtet.

Neu ist die Mitteilungspflicht

Muss man also mit großen Datenverlusten rechnen? „Nein, große Datenverluste erwarte ich nicht, denn das Recht auf Datenlöschung ist nicht neu und steht bereits jetzt jeder Bürgerin und jedem Bürger aufgrund der aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu. Für Unternehmen ist und wird es sehr wichtig sein, eine eingeforderte Datenlöschung auch tatsächlich durchzuführen und im Bedarfsfall dokumentieren zu können”, so Jenzer. Für Unternehmen sei lediglich die Mitteilungspflicht neu.

Härtere Strafen

Bei Verstoß gegen die EU-­DSGVO drohen ab Mai 2018 auch wesentlich härtere Strafen, als dies bislang der Fall war, erklärt Jenzer: „Für Unternehmen wird die hohe Komplexität der Materie die größte Herausforderung werden: Die Grundverordnung umfasst unter anderem 90 Seiten Text, und dennoch findet man im Detail sehr wenig zum Thema Marketing.”

Weitere Informationen zum DMVÖ: www.dmvoe.at

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