Junge Kreative vs. Bürokratie
© Screenshot youtube.com/JoomBoosTV
YouTube ­Channel Die Max Ratzenböck-Show generiert mit einzelnen Videos schon mal über 10.000 Aufrufe.
MARKETING & MEDIA Gianna schöneich 28.04.2017

Junge Kreative vs. Bürokratie

Auch für YouTuber gelten Richtlinien – die KommAustria und RTR stellten diese nun vor.

••• Von Gianna Schöneich

WIEN. Max Ratzenböck begann seine Karriere bei „Wien Tag und Nacht”, heute ist die Max Ratzenböck-Show auf YouTube im Kanal JoomBoosTV zu sehen. Der Channel zählt über 7.000 Abonnenten. Hinter dieser Plattform für Österreichs YouTuber steckt die Styria Media Group. Wer glaubte, YouTube- Videos wären etwas Spontanes, ungeplant und nicht gerade mit einer seriösen Planung verbunden, der irrt.

Die Definition einer Zielgruppe, die passenden Thumbnails herzeigen, Interaktion erzeugen – all das beschäftigt einen YouTuber und seinen Kanal; ein durchdachtes Business.
Global betrachtet, hat YouTube mehr als eine Milliarde Nutzer, täglich werden Videos mit einer Gesamtdauer von mehreren Hundert Millionen Stunden wiedergegeben und Milliarden Aufrufe generiert. Mit welchen Regeln, Rechten, Regulierungen und Werbeformen YouTuber konfrontiert sind, stellten die KommAustria und die RTR vergangenen Dienstag im Wiener MuseumsQuartier vor; Ziel der Veranstaltung war es, YouTubern eine Orientierung zu geben.

Der Zusammenprall

Vor allem das Thema Rundfunkgesetz sorgt für neuen Diskussionsstoff. YouTuber können mit ihren Videos durchaus größere Einnahmen generieren. Die Frage, die sich stellt, ist: Wann bestehen Meldepflichten, welche Werbebestimmungen greifen?

„Hier gibt es einen Zusammenprall von Jungen Kreativen und der Bürokratie”, so Susanne Lackner, Vorsitzende der Medienbehörde KommAustria. So besteht eine Anzeigepflicht für fernsehähnliche Dienste.
Doch was bedeutet das? Hier fallen Beschreibungen wie Form und Inhalt sollten mit Fernsehformaten vergleichbar sein, professionelle Schnitte, wirtschaftliche Tätigkeiten, das gleiche Publikum wie bei einer TV-Sendung wird angesprochen, das Angebot darf nicht nur eine Ergänzung darstellen, eine wirksame Kontrolle muss gegeben sein, es darf nicht nur eine Weiterleitung sein, und so weiter.
Grundsätzlich gelte der Konsens: Jeder Dienst muss individuell beurteilt werden. Fraglich bleibt, wie einfach und vor allem schnell diese Beurteilungen durchgeführt werden können. Man versuchte, Kriterien und Kategorien zu entwickeln. Zwar wurden diese eindeutig dargestellt – dennoch bleibt die Frage nach der Umsetzung.
Die KommAustria möchte außerdem ihr Onlineangebot speziell auf Social-Media-Kanäle erweitern. Dies soll für mehr Klarheit sorgen, erklärte Lackner.

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