„Nur teilweise richtig und auch nicht zweckdienlich”
MARKETING & MEDIA 04.03.2015

„Nur teilweise richtig und auch nicht zweckdienlich”

Debatte austro mechana-Chef Gernot Graninger stoßen Äußerungen der Plattform für modernes Urheberrecht sauer auf

Der Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft sieht in drei Punkten Aufklärungsbedarf.

Wien. Auf wenig Gegenliebe stoßen die Aussagen von Thomas Schöfmann, Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht, zum viel diskutierten Thema Festplattenabgabe – medianet hat berichtet – bei der austro mechana, die seit jeher für eine Erweiterung der Leermedienabgabe auf Festplatten im Sinne der Vergütung für die Künstler eintritt.

Drei Punkte stoßen Gernot Graninger, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft, dabei sauer auf: „Die Äußerungen Schöfmanns sind einfach nur teilweise richtig und in der Sache auch nicht zweckdienlich. Man muss sich schon fragen, ob die Plattform tatsächlich für ein modernes Urheberrecht steht oder vielmehr nur die Interessen des Handels verfolgt.” Punkt 1: „Es ist einfach nicht wahr, dass die Leerkassettenvergütung nicht für Versandhändler aus dem Ausland gelte; vielmehr ist das Gegenteil der Fall”, so Graninger. Die Verwertungsgesellschaften haben bereits 2005 zum ers-ten Mal erfolgreich geklagt, auch 2011 wurde in einem EuGH-Urteil ebenso festgestellt, dass auch im Ausland ansässige Erst-Inverkehrssetzer (wie eben Amazon) die Vergütung zahlen müssen. In den gegen Amazon laufenden Verfahren würde Amazon abschließende Urteile nur noch mit „juristischen Ausflüchten so lange wie es geht hintanhalten”, kritisiert Graninger diese „europaweit zu beobachtende Taktik von Amazon”. „Am Schluss wird aber auch Amazon bezahlen müssen – und dann für fast 15 Jahre auf einmal.” Auch die mit der Abgabe einhergehende Marktbeobachtung des europäischen Versandhandels sei entgegen den Äußerungen Schöfmanns „aufgrund der überschaubaren Anzahl der Internethändler, die direkt an den Endkunden liefern, sogar viel einfacher als im stationären Bereich”.

Cloudspeicher und Co.

Klarstellen möchte Graninger zweitens auch die Themen Cloud-Speicher und Privatkopien: Es sei richtig, dass man im Moment keine gesetzliche Grundlage für die Vergütung von sogenannten Cloud-Speichern im Ausland, in denen Privatkopien abgelegt werden, habe. Die Verwertungsgesellschaften hätten aber bereits konkrete Vorschläge, wie eine solche Vergütung gesetzlich umzusetzen wäre. „Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist eine entsprechende Regelung sogar geboten”, erläutert der austro mechana-Chef. Nutzungsstudien würden belegen, dass Österreich sehr konservativ agiere, der „weit überwiegende Teil von Kopien stammt von Original-CDs oder DVDs sowie aus Radio und Fernsehen.Dass Downloads und Streams stetig zunehmen, liegt an der wachsenden Verjüngung der Konsumentenschicht. Noch führen diese Entwicklungen aber nicht zu einer sinkenden Zahl an Privatkopien, die im Gegenteil – aufgrund der verfügbaren Speicherkapazitäten – sogar stark ansteigt.” Schlussendlich möchte Graninger auch mit dem Argument aufräumen, mit einer Festplattenabgabe würden eben diese oder auch Smartphones teurer werden. „Das ist schlichtweg falsch”, so Graninger. „Bereits jetzt hebt der überwiegende Teil des Handels die Vergütung ein und leitet sie nur nicht an die Verwertungsgesellschaften weiter.” In anderen Ländern habe die Einführung einer solchen Abgabe nicht zu nennenswerten Verteuerungen geführt, in manchen Fällen sogar zu Preissenkungen. „Die Rechenbeispiele von Herrn Schöfmann entbehren außerdem jeglicher Grundlage, weil die verlautbarten Tarife noch nicht verhandelt wurden.” Für diese Tarife hofft er auf eine Einigung bis Sommer. Es sei dringend nötig, dass die Künstler endlich vergütet werden und Geld fließt.(hof)

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