Umstrittene Verordnung
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e-Privacy Die Verordnung soll die Vertraulichkeit der Kommunikation schützen.
MARKETING & MEDIA Gianna schöneich 27.10.2017

Umstrittene Verordnung

Im Europaparlament wurde über die e-Privacy-Verordnung abgestimmt. Die Wirtschaft und Verbände zeigen sich unzufrieden.

••• Von Gianna Schöneich

WIEN. Am 19. Oktober fand im zuständigen Fachausschuss des Europaparlaments die Abstimmung zur sogenannten ­e-Privacy-Verordnung statt. Diese gilt als die wichtigste EU-Regulation zum Konsumentenschutz.

Das EU-Parlament will für die neue Richtlinie stärkeren Datenschutz erwirken – hierfür hat nun der Innenausschuss Grundlagen für die anstehenden Verhandlungen beschlossen.
Tatsächlich wurde bisher wenig in den Medien über die Thematik berichtet, und die vergangene Abstimmung ist tatsächlich eher unter den Tisch gefallen.

Vertraulichkeit schützen

Doch eines nach dem anderen. Was ist überhaupt die e-Privacy-Verordnung?

Grundsätzlich möchte die Verordnung die Vertraulichkeit der Kommunikation schützen, sei es jene zwischen Mensch und Mensch, Mensch und Maschine oder Maschine und Maschine.
Browser, Apps und andere Softwares sollen laut der neuen Verordnung nur mit einer datenschutzfreundlichen Grundeinstellung ausgeliefert werden. Jede weitere Verarbeitung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten bedarf einer expliziten Zustimmung des Benutzers.
Die Online-Werbewirtschaft und Verlage zeigten sich wenig begeistert von der Verordnung.
Eine nicht-autorisierte Version dieser findet sich im Netz und zeigt, dass z.B. in Artikel 6, der die erlaubten Datenverarbeitungsprozesse listet, die ohne Zustimmung des Nutzers möglich sind, der Text verschärft wurde, um Schlupflöcher gänzlich auszuschließen (Quelle: fm4.orf.at). Wirtschaftsverbände hatten zuletzt eine Klausel zum „legitimen Interesse” an der Verarbeitung und Speicherungen von Benutzerdaten eingefordert – diese Klausel findet sich nirgendwo.

Einseitige Ausrichtungen

Die Verordnung sorgt für Protest. So sei der Text einseitig darauf ausgerichtet, Datenverarbeitung grundsätzlich zu verbieten, wie sich Susanne Dehmel vom deutschen Digitalverband Bitkom äußerte.

Klar ist, dass die Verordnung in jedem Fall Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle im Internet haben wird.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die e-Privacy-Verordung die geschaffenen Kompromisse der Datenschutz-Grundverordnung aushebeln könnte – beide Entwürfe sollen im Mai 2018 in Kraft treten. Der IAB Austria schreibt von einem „widersprüchlichen Entwurf” der e-Privacy-Verordnung und erklärt, dies würde zur Rechtsunsicherheit führen und bedrohe die wirtschaftliche Existenz heimischer Unternehmen. „Es ist unserer Ansicht nach unbedingt notwendig, den Schutz elektronischer Kommunikation, der in der e-Privacy-Verordnung geregelt ist, an das System der kommenden Mai in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung anzupassen, um Rechts­sicherheit und eine einheitliche Rechtslage zu gewährleisten”, so Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA), auf Nachfrage von medianet.
„Die Schlechterstellung von Kommunikationsdiensten gegenüber reinen Online-Plattformen (etwa Online-Shops) beispielsweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Standortdaten ist unserer Ansicht nach nicht gerechtfertigt, speziell da es jeweils auf den Kontext der verarbeiteten Daten ankommt.”

Es muss schnell gehen

Die Verordnung muss mit den Einwänden des Ministerrats harmonisiert werden. Viel Zeit bleibt jetzt allerdings nicht mehr – die e-Privacy-Verordnung muss bis Mai 2018 fertig sein, dann wenn die DSGVO in Kraft tritt; beide Verordnungen verweisen aufeinander.

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