„Unternehmen alles, um die Werthaltigkeit zu wahren”
MARKETING & MEDIA Michael Fiala 17.02.2015

„Unternehmen alles, um die Werthaltigkeit zu wahren”

TV-Rechte Für die Österreichische Bundesliga ist die Situation um den Spruch der KommAustria nicht neu, jedoch verzwicktVorstand „The Grand Escape” bleibt inhaltliche Klammer

Nach positivem Entscheid für OE24 wird Sky Beschwerde einlegen: „OE24 TV kein Fernsehveranstalter nach dem FERG.”

Wien. Mitte Jänner 2015 stellte die oe24 GmbH als Veranstalterin des Fernsehprogramms „OE24TV” bei der KommAustria einen Antrag auf Einräumung des sogenannten Kurzberichterstattungsrechts an den Spielen der obersten Spielklasse der Österreichischen Fußball-Bundesliga.

Mit ihrer Entscheidung vom 12. Februar 2015 hat die KommAustria dem Antrag der oe24 GmbH auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts für die Spiele der „tipico Bundesliga” stattgegeben. Nach dem zugrundeliegenden Fernseh-Exklusivrechtegesetz besteht für jeden in Österreich niedergelassenen Fernsehveranstalter die Berechtigung, zum Zwecke der nachrichtenmäßigen Berichterstattung über Ereignisse von allgemeinem Informationsinteresse Zugang zum Sendesignal des Exklusivrechte-inhabers zu erlangen und daraus Kurzberichte für das eigene Fernsehprogramm zu gestalten. Dass es sich bei der Fußball-Bundesliga um ein Ereignis von entsprechendem öffentlichen Interesse handelt, ist nach der Rechtsprechung allgemein anerkannt, argumentiert die KommAustria in einer Aussendung.

Sky nicht begeistert

Bei Sky zeigt man sich naturgemäß wenig begeistert von dieser Entscheidung: „Wir bleiben weiter der Ansicht, dass weder die Online-Plattform oe24.at noch ihr Zusatzangebot OE24TV Fernsehveranstalter mit Kurzberichterstattungsrecht im Sinne des Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) sind. Für beide Portale wurde das Sky Signal unrechtmäßig zur gewerblichen Nutzung verwendet”, heißt es vonseiten des Pay-TV-Senders in einer ersten Reaktion gegenüber medianet. Gegen den Entscheid der KommAustria kann von den Parteien des Verfahrens das Rechtsmittel der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Eine solche Beschwerde hätte eine aufschiebende Wirkung zur Folge, sodass der Bescheid vorläufig keine Rechtskraft entfalten würde. Eine Beschwerde von Sky gegen diesen Bescheid gilt dem Vernehmen nach als sehr wahrscheinlich. Beim ORF sieht man die Thematik gelassener: „Das Recht auf Kurzberichterstattung im Fernsehen ist bereits – Stichwort Bundesliga – ausjudiziert”, heißt es in einer Reaktion des öffentlich-rechtlichen Senders und ergänzt in Antwort auf mögliche Komplikationen in Zukunft: „Wir sehen die von Ihnen angesprochenen Punkte daher sehr gelassen.”Die Berechtigung der oe24 GmbH ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft. So dürfen etwa die Kurzberichte nur nachrichtenmäßig gestaltet werden und sind auf eine Maximaldauer von bis zu 90 Sekunden je Spiel beschränkt. Eine Verwendung ist ausschließlich in allgemeinen Nachrichtensendungen zulässig. Weiters darf die Sendung erst nach Beginn der Ausstrahlung durch Sky Österreich und frühes-tens 60 Minuten nach dem planmäßigen Spielende erfolgen.

Online-Entscheidung offen

Keine Entscheidung wurde vorläufig hinsichtlich der Frage getroffen, ob die oe24 GmbH die Nachrichtensendungen mit den Kurzberichten auch im Rahmen ihrer Webseite zum Abruf bereitstellen darf. Hier verweist die KommAustria auf ein derzeit beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg anhängiges Verfahren. Von dessen Ausgang ist es abhängig, ob das von der oe24 GmbH betriebene Video-Portal eine solche Bereitstellungsmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten Abrufdiensts zulässt.

Verzwickte Situation

Für die Bundesliga ist die Situation generell nicht neu, jedoch verzwickt. Einerseits geht es darum, möglichst vielen Personen die Bundesliga via Bewegtbild näher- zubringen. Andererseits gibt es ein Interesse, die Rechte von Sky und ORF zu schützen. „Welche konkreten Auswirkungen der Bescheid der KommAustria vom 12.02.2015 auf die Verwertung von TV-Rechten an Bundesligaspielen hat, bleibt abzuwarten, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Wir haben die Langtextausfertigung des Bescheides auch erst heute Morgen erhalten, sodass wir noch keine Gelegenheit hatten, diesen im Detail inhaltlich zu prüfen. Wie oben schon angeführt, kann jeder TV-Sender das KBR in Anspruch nehmen”, sagt Bundesliga-Vorstand Chris-tian Ebenbauer zu medianet und ergänzt: „Selbstverständlich unternimmt die Bundesliga alles, um die Werthaltigkeit der Rechte zu wahren und unterstützt die TV-Partner bestmöglich. Dies vor allem unter dem o.a. Gesichtspunkt, dass die Bundesliga – wie bereits höchst­gerichtlich festgestellt – keine Parteienrechte in dem Verfahren hat”, so Ebenauer abschließend.

Wien. Strategie Austria, der Verband der österreichischen Marken- und Kommunikationsstrategen, hat einen neuen Vorstand gewählt.

Luca Conte (Saatchi & Saatchi, Genf) und Michaela Heumann (Kurier) sind als Präsident und Vizepräsidentin bestätigt worden. Neu im Vorstandsteam ist Katharina Schmid (Demner, Merlicek & Bergmann), Ulli Helm (wiesowarum), Pieter Owen (UM PanMedia), Stefan Pagitz (Zum Goldenen Hirschen) und Lucas Unger (Schilling + Schilling). Weitere Vorstandsmitglieder sind Stella Biehal (Wien Nord), Irina Nalis (Jung von Matt), Markus Petzl (rebranding institut) und Leopold Ziereis (Geschäftsführer, Strategie Austria).2015 soll unter dem Motto „The Grand Escape” stehen. Die Branche befindet sich im Umbruch, weshalb man aus tradierten Mustern ausbrechen müsse, erklärt Luca Conte. (red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL