"Funny Joke?" Internationaler Spott über "Austria's Anti-Hijab Law"
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Warda Network sorgte mit einer Promoaktion für McShark für Aufruhr.
PRIMENEWS Redaktion 11.10.2017

"Funny Joke?" Internationaler Spott über "Austria's Anti-Hijab Law"

Warda Network sorgte für große Aufmerksamkeit.

WIEN/LONDON/WASHINGTON. Am 6. Oktober eröffnete die Elektronikkette McShark eine neue Filiale in der Wiener Innenstadt. Ein Hai-Maskottchen durfte nicht fehlen, weshalb sich ein Mitarbeiter in ein Ganzkörper-Kostüm zwängte. Doch dann kam es zum Skandal: Die Polizei schritt ein und zeigte den Mitarbeiter nach dem kürzlich in Kraft getretenen Vermummungsverbot an. Natürlich erregte das in der österreichischen Medienlandschaft viel Aufsehen und auch im Ausland hagelte es Reaktionen, vor allem Spott.  Was lange unentdeckt blieb - es handelt sich wohl um den PR-Coup des Jahres. Warda Network betreut die Promoaktion von McShark. Die Agentur ist für den ein oder anderen viralen Stunt schon bekannt. Ob es tatsächlich ein Mitarbeiter von Warda Network war, der den Hai anzeigte, wurde bisher nicht beantwortet.

Reaktionen aus dem Ausland
Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann (36) twitterte vergnügt: "Ha Ha Ha, Österreich! Ha Ha Ha." Der TV-Moderator hatte im Vorjahr wegen eines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan für diplomatische Spannungen zwischen Ankara und Berlin gesorgt. Ein bilaterales Zerwürfnis zwischen Österreich und Deutschland ist trotz seiner Twitter-Lachsalve aber wohl nicht zu erwarten.

"Funny Joke?", amüsierte sich auch das staatliche russische Nachrichtenportal "Sputnik" auf seiner englischsprachigen Website. Unter dem Titel "Meet the First Victims of Austria's Anti-Hijab Law" wurde dann belustigt berichtet, dass bereits am ersten Tag des "Burka-Verbots" drei Clowns angezeigt und 46 weitere (u.a. mit Pappnasen bestückte) Personen abgemahnt wurden - bei dem aus Protest gegen das "Burka-Verbot" organisierten "Traditionellen Clownspaziergang" vor dem Parlament.

Aber auch britische Medien wie die renommierte Radio- und Fernsehanstalt "BBC" oder die Tageszeitung "Daily Mail" war der Polizeieinsatz gegen den "Hai" in der Wiener Innenstadt Schlagzeilen wert. "Daily Mail" ging etwas genauer auf die Hintergründe ein und zitierte auch Außenminister und ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz mit den lapidaren Worten: "The immigration seen in recent years is changing our country not in a positive but in a negative way."

Selbst die hochseriöse "Washington Post" in den USA kam am gestrigen Montag angesichts der diversen Vorfälle zum Schluss, dass das neue Anti-Burka-Gesetz im fernen Austria nicht ganz so greife, wie es ursprünglich intendiert war: "Austria's new anti-burqa law isn't quite working as intended." Als Beispiel führte die "Post" an, dass nicht nur konservativ verhüllte Musliminnen mit Anzeigen rechnen müssten, sondern auch gegen Wind und Wetter mit Schal oder großem Halstuch bewehrte Radfahrer.

In manchen Medien wurde auch die Aktion des Geschäftsmanns Rachid Nekkaz erwähnt, der alle Strafen nach dem österreichischen "Burka-Verbot" bezahlen will. Kurz hatte dazu bereits am Montag erklärt: "Wir lassen uns nicht beirren und werden dem Druck eines algerischen Millionärs sicher nicht nachgeben." Die Vollverschleierung sei ein Symbol der Gegengesellschaft und des politischen Islamismus. "Wir stehen zu unseren europäischen Werten, wie der Gleichstellung von Mann und Frau. Diese werden wir weiterhin unbeirrt verteidigen."

Die spanische Nachrichtenagentur EFE hatte ihre Analyse schon Ende September parat gehabt: "Austria prohibe el burka en medio del populismo contra inmigración musulmana", hieß es dort durchaus ernst und kritisch. Also: "Österreich verbietet die Burka im Zuge des Populismus gegen die muslimische Immigration."

Hintergrund der Polizeieinsätze ist folgender: Das "Burkaverbot" gilt nicht nur dem konservativ-islamischen Gesichtsschleier. Weil ein gezieltes Verbot eines bestimmten religiösen Symbols rechtlich problematisch gewesen wäre, hat die Koalition nämlich allgemein die Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit untersagt. Dieses "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" gilt seit 1. Oktober; wer dagegen verstößt, riskiert bis zu 150 € Strafe.

Kernsatz des Gesetzes ist das "Verhüllungsverbot": "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen." Als öffentliche Orte oder Gebäude gelten u.a. auch öffentliche Verkehrsmittel; dort muss das Gesicht künftig vom Kinn bis zum Haaransatz erkennbar bleiben. (gs/APA)

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