WIEN. Beim Österreichischen Werberat sind im Jahr 2016 insgesamt 308 Beschwerden eingelangt, teilte das Selbstkontrollorgan der heimischen Werbewirtschaft gestern, Mittwoch, mit. In 181 Fällen traf man eine Entscheidung, in elf davon wurde zu einem sofortigen Stopp der Kampagne aufgerufen. 22 Mal rief der Werberat zu mehr Sensibilität auf. Die meisten Beschwerden betrafen die Geschlechterdiskriminierung.
In 59 Beschwerdefällen entschied der Werberat, dass es keinen Grund zum Einschreiten gab. Grundlage der Entscheidungen ist der Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. In seiner Aussendung am Mittwoch hob der Werberat die "zunehmende Bereitschaft der Unternehmen zur Kooperation" hervor. So hätten 22 betroffene Firmen ihre Werbemaßnahmen noch vor Einleiten eines Beschwerdeverfahrens zurückgenommen.
Wie bereits in den Vorjahren führte auch 2016 mit 74 Entscheidungen der Beschwerdegrund "Geschlechterdiskriminierende Werbung" das Ranking an. Platz zwei ging an den Beschwerdegrund "Ethik und Moral" mit 36 Entscheidungen, Rang drei an "Irreführung und Täuschung" (25 Entscheidungen).
Nach Mediengattung gereiht, betrafen die meisten Entscheidungen (47) das Plakat, gefolgt von der Printanzeige (32 Entscheidungen) und der TV-Werbung (30 Entscheidungen). (APA)
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