Wenn es den Nachbarn stört …
FINANCENET REAL:ESTATE 23.01.2015

Wenn es den Nachbarn stört …

Urteil Gericht stellt fest: Rauchverbot jetzt auch auf dem eigenen Balkon

Wien. Rauchen auch in den „eigenen vier Wänden” wird schwieriger: Zum ersten Mal hat mit dem Bezirksgericht Wien-Innere Stadt ein Gericht auch in Österreich einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten.

Der Mann hatte auf der Loggia bzw. bei geöffnetem Fenster Zigarre geraucht, was einen schräg über ihm wohnenden Mieter belästigte: Dieser fühlte sich im ungestörten Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt, weil der Geruch bis in sein Schlafzimmer vordrang.Der Kläger hatte sich vorsorglich die Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter abtreten lassen. Schon der Vormieter der Nichtraucherwohnung war ausgezogen, weil der Rauch ihn gestört hatte und seine Kinder deshalb sogar verstärkt Atemwegserkrankungen erlitten hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Experten empfehlen eine Regelung im Mietvertrag, um einem späteren Streit vorzubeugen, weisen aber darauf hin, dass auch die Vertragsgestaltung Grenzen hat. Der deutsche Bundesgerichtshof, der beim Rauchen auf dem Balkon einen Interessensausgleich einfordert, denkt an eine „Regelung nach Zeitabschnitten”. (red)

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