Der VKI stellt die Ampel auf Rot
© VKI/Martina Draper (2)
StreitbarRund 15 Mio. € konnte der VKI im Vorjahr für die Konsumentinnen und Konsumenten erwirken. Vertrauen genießt er u.a. deshalb, „weil wir nicht gefilterte, klare Infos bieten”, so Josef Kubitschek.
RETAIL Redaktion 17.03.2017

Der VKI stellt die Ampel auf Rot

Grenzüberschreitende Konsumentenrechte wie etwa die diskutierte Lebensmittelampel fordern den VKI.

WIEN. „Es gibt eine Menge zu tun”, sind die beiden VKI-Geschäftsführer Josef Kubitschek und Rainer Spenger überzeugt. „Wir sehen uns einem großen Wandel der Gesellschaft gegenüber”, führt Spenger aus. „Alles wird globaler, digitaler, mobiler und individueller.” Der Jobkiller Digitalisierung scharrt kräftig an der Tür des Vereins für Konsumenteninformation. Grenzüberschreitende Konsumentenrechte wollen seine Schwelle gleichfalls überfluten. Das Internet hat aber nicht nur die Konsumentenrechte auf eine neue Umlaufbahn gehievt, es hat ebenso Möglichkeiten aufgetan, die der VKI verstärkt nützen möchte: „Wenn man jüngere Menschen erreichen und damit mehr Breite herstellen möchte”, so Spenger, sei es nämlich das geeignete Tool.

Mündiger Konsument?

Am Wesen der „Gegnerschaft” des VKI ändert sich indes wenig: Banken, Versicherungen und (Online)Handel sind Hauptgefilde, in denen Konsumenten Unterstützung suchen, Brustimplantate wären ein typischer – nicht minder als wichtig wahrgenommener – Nebenbereich. In Summe ergibt sich für den VKI teils ein paradoxes Feindbild, nämlich der mündige Konsument. ­Kubitschek dazu: „Es wird gern behauptet, der Konsument sei mündig und kann allein entscheiden. Tatsächlich kann aber der sogenannte mündige Konsument mit Informationen oftmals nicht so umgehen, wie es ihm ­gebührt.”

Das branchenspezifische Beispiel dazu: Die Ampelkennzeichnung für Produkte im Lebensmittelbereich. In Großbritannien ist sie geregelt und bezieht sich auf eine Menge von 100 Gramm. Wenn ein Nahrungsmittel in seine 100 Gramm zu viel Zucker, Fett und Salz reinpackt, wird ihm ein rotes Warnsignal auf der Packung verpasst.
In Österreich gibt es so etwas nicht. Es mag aber kommen, eine EU-Verordnung diesbezüglich schwebt zumindest als Damokles­schwert über den Konzernen. Ergo agieren diese präventiv und wollen freiwillig kennzeichnen, allerdings in selbst definierter Portionsgröße. „100 Gramm sind eine anschauliche Größe”, meint dazu VKI-Spezialistin ­Birgit Beck. „Die freiwillige Variante der Nahrungsmittelkonzerne bezieht ihre Grenzwerte aber auf individuelle Portionsgrößen von oft nur 30 Gramm. Das ist aber irrational weit weg von der Realität.”
Der Grund dafür ist einfach biologisch: Der Mensch fühlt sich in erster Linie nicht satt durch aufgenommene Kalorien, sondern durch Mengen. Wenn er nun 30 Gramm Chips futtert, hat er zwar reichlich Kalorien getankt, allein: Das Gefühl, der Tank wäre voll, stellt sich nicht ein. Somit handelt es sich bei der freiwilligen Kennzeichnung seitens Industrie laut Beck um eine „Verhinderungstaktik” – bezogen auf gröberes Ungemach, das seitens EU droht. (nov)

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