Familie Schlecker soll vor Gericht
© dpa/Jan-Philipp Strobel
Für den Firmengründer und seine Familie hat die Schlecker-Pleite nun ein Nachspiel.
RETAIL Redaktion 15.04.2016

Familie Schlecker soll vor Gericht

In Deutschland erhebt die Staatsanwaltschaft ­Anklage gegen Familie Schlecker – sie soll vor der Pleite der ­Drogeriemarkt-Kette Geld beiseitegeschafft haben.

FRANKFURT/WIEN. Für den Firmengründer und seine Familie hat die Pleite der Drogeriemarkt-Kette Schlecker nun ein strafrechtliches Nachspiel. Gestern, Donnerstag, erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Anton Schlecker Anklage wegen vorsätzlichen Bankrotts. Auch seine Frau Christa und seine beiden Kinder Lars und Meike sollen sich vor Gericht verantworten.

Vorgeworfen wird dem ehemaligen Milliardär, vor der Insolvenz vor vier Jahren in 36 Fällen Vermögenswerte beiseitegeschafft zu haben, obwohl ihm klar gewesen sei, dass die einst größte deutsche Drogeriekette vor der Zahlungs­unfähigkeit stehe. Insgesamt geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um mehrere Mio. Euro. Seine Frau und die Kinder sollen ihm dabei geholfen haben.

Von Schlecker bis dayli

Auch in Österreich war Schlecker sehr aktiv. Als auch hierzulande die Rollbalken heruntergingen, übernahm die Filialen die neu gegründete Firma dayli, die bereits nach kurzer Zeit furios scheiterte. Von den vollmundigen Ankündigungen von dayli-Chef Rudolf Haberleitner blieb nichts übrig, gegen ihn ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Infolge der Pleite hatten mehr als 11.000 Mitarbeiter – hauptsächlich Frauen – ihren Arbeitsplatz verloren.

Auf der Anklagebank wollen die deutschen Staatsanwälte auch zwei Wirtschaftsprüfer der Stuttgarter Prüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) sehen; sie sollen Bilanzen für 2009 und 2010 testiert haben, obwohl sie erkannt hätten, dass Schlecker diese manipuliert habe. Anton Schlecker selbst habe im Zusammenhang damit auch vor dem Insolvenzgericht gelogen.
Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hatte die Vermögensübertragungen bereits 2013 erfolgreich angefochten. Nach dem Insolvenzrecht müssen solche Geschäfte in der Regel rückgängig ­gemacht werden, wenn sie innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenz über die Bühne gehen. Schleckers zahlten 10,1 Mio. €, die an die Gläubiger flossen. Im Gegenzug durfte die Familie unter anderem ihr luxu­riöses Anwesen in Ehingen behalten. (red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL