Kassasturz: Was lief gut, was nicht?
© Matthias Witzany
Markus Knasmüller, WKO: Deutschlands Entwurf zum Registrierkassengesetz beinhaltet derzeit keine Belegerteilungspflicht.
RETAIL Redaktion 15.07.2016

Kassasturz: Was lief gut, was nicht?

Markus Knasmüller von der WKO vergleicht Gesetzeslagen bei der Registrierkassenpflicht zwischen Österreich und Deutschland. Die Deutschen könnten von uns lernen.

WIEN. Was in Österreich unter Murren und Stöhnen abging, nämlich die Einführung manipulationssicherer Registrierkassen, kommt im Nachbarland Deutschland erst 2019. Deutschland ist damit eines der letzten Länder Europas, das einen derartigen Schutz einführt.

Die österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung wird dabei in vielen Teilen Pate stehen. Aber es gibt Punkte, wo die Deutschen die Nase vorn haben: Die Strafe für das Einsetzen von Werkzeugen, welche die Sicherheitseinrichtungen der Kasse umgehen, wurde zwar von den österreichischen Gesetzen übernommen (so ist auch in Österreich eine Straf­höhe von bis zu 25.000 € vorgesehen) – allerdings gibt es einen feinen Unterschied: Deutschland wird die Manipulationseinrichtungen im Gegensatz zu Österreich zertifizieren lassen.
„Das ist sicherlich sinnvoll, denn damit gibt es keine Diskussionen, ob Lösungen zulässig sind oder nicht”, erklärt Markus Knasmüller. Er leitet den Arbeitskreis Kassensoftware beim Fachverband UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) der Wirtschaftskammer Österreich. Nicht übernommen wird in Deutschland die Belegerteilungspflicht.

Lästige Belegerteilungspflicht

Genau die ist in Österreich umstritten. Hierzulande werden die – gerade bei Kleinbeträgen – oft liegengelassenen Belege sogar als „Schelling-Papierln” (benannt nach dem österreichischen Finanzminister) bezeichnet. Letztlich sind sie aber die einzige Möglichkeit, um sicherzustellen, dass die Umsätze im Kassensystem eingegeben werden. „Eine Beleglotterie, wie sie etwa in Tschechien geplant ist, bei der jeder Kassenbeleg als Rubbellos dient, könnte die Akzeptanz der Belege bei den Kunden erhöhen”, spekuliert Knasmüller.

Frustrierte Vereine

Ein weiteres Zankthema in Österreich sind die Vereine. Ursprünglich nur in geringem Maße von der Registrierkassenpflicht befreit, haben sie nach größeren, medial gestützten Protesten ein neues Gesetz (in Wien) erreicht, dass Vereine vermehrt (bei geschickter Organisation wohl sogar ganz) ausnimmt. Ein monatelanger Konflikt mit einer de facto rückwirkenden Gesetzes­änderung hat in der Alpenrepublik definitiv Verärgerung und Unsicherheit geschaffen.

Generell ist daher wichtig, dass von Anfang an Klarheit über die Regelungen herrscht. Das war in Österreich nicht immer der Fall. Zuerst führte eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof dazu, dass der Einführungstermin für die Registrierkassenpflicht über den ursprünglich terminisierten 1. Jänner 2016 deutlich hinausschoss.
Kleinere Unternehmen sind gar erst 2017 betroffen. Infolge gab es Diskussionen über Ausnahmen. Zuletzt wurde der Termin für die Einführung des Manipulations­schutzes verschoben. (nov)

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