Mit einem Fuß in CETA?
© Jakob Glaser
Reinhold Mitterlehner erntet Kritik, doch die Unterstützer lassen nicht lang auf sich warten.
RETAIL Redaktion 08.04.2016

Mit einem Fuß in CETA?

Die Kritik am Wirtschaftsministerium wegen der vorzeitigen Umsetzung von CETA wird immer lauter. Rückendeckung gibt die WKO, die die ganze Aufregung nicht versteht.

WIEN. Arbeiterkammer und die Organisationen Greenpeace, Global 2000 und Attac übten gestern scharfe Kritik an Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Dieser soll Medienberichten zufolge einer vorläufigen Anwendung der CETA-Bestimmungen, dem Handelsabkommen zwischen EU und Kanada, hinter dem Rücken des Parlaments in Brüssel zugestimmt haben.

AK-Präsident Rudi Kaske sagte, dass das, sofern die Berichte stimmen, „demokratiepolitisch schwerst bedenklich” ist. Der Wirtschaftsminister würde mit diesem Vorgehen ausschließlich die Interessen von Teilen der Wirtschaft bedienen und sich gegen den Willen der Mehrheit der Zivilgesellschaft stellen. „Ich darf den Minister daran erinnern, dass sich über 70 Prozent der Bevölkerung ausdrücklich gegen das Freihandelsabkommen TTIP ausgesprochen haben, und CETA ist TTIP durch die Hintertür”, kritisiert Kaske und fordert von der Regierung, die Notbremse zu ziehen. „Das darf so nicht umgangen werden, das ist verfassungsrechtlich bedenklich.”

Demokratiepolitischer Skandal

Für die österreichische Plattform „TTIP Stoppen” ist dieses Vorgehen ein doppelter demokratiepolitischer Skandal: „Das Parlament hat in einem Entschließungsantrag im September 2014 Sonderklagerechten von Konzernen eine klare Absage erteilt. Zudem haben sie Vorbehalte festgehalten, öffentliche Dienstleistungen in das Abkommen einzubeziehen. Der CETA-Vertrag enthält jedoch beide Aspekte”, heißt es in einer Aussendung. Mit der vorläufigen Anwendung, könnten Unternehmen aus Kanada bzw. US-Konzerne mit Niederlassungen in Kanada EU-Länder, in denen sie investiert haben, vor „die geplanten Schiedstribunale zerren, und zwar noch bevor die nationalen Parlamente über das Abkommen mitsamt seinen Tribunalen abgestimmt haben.” Umgekehrt könnten auch Konzerne aus der EU, die in Kanada niedergelassen sind, EU-Länder verklagen, „wenn diese ­etwa Gesetze zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitnehmer erlassen, und die Konzerne sich dadurch benachteiligt sehen”, kritisiert die Plattform.

Ministerium reagiert prompt

Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es unterdessen, dass die Befürchtungen unbegründet seien. Als „gemischtes Abkommen” würden die nationalen Parlamente und auch das EU-Parlament über den finalen Text mit allen Details abstimmen. Vorläufig angewendet würden bei „gemischten Abkommen” im Regelfall nur jene Teile, die in ausschließlicher EU-Zuständigkeit liegen, also etwa der Wegfall von Zöllen, aber eben nicht zum Beispiel ein Investitionsschutz. Die vorläufige Anwendung eines Abkommens wie CETA erfordere aus Sicht des Ressorts ein vorheriges Ja des EU-Parlaments – diese Zustimmung werde Österreich beim nächsten EU-Handelsministerrat im Mai von der EU-Kommission einfordern.

Rückendeckung von der WKO

Unterstützung bekommt das Ministerium – wie sollte es anders sein – von der Wirtschaftskammer. Aus der Sicht WKO ist die ganze Aufregung nicht nachvollziehbar. Es geht dabei lediglich um jene Vertragsabschnitte, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. „Die österreichische Wirtschaft geht davon aus, dass diese Teile des Abkommens vorläufig angewandt werden, sobald es für CETA das grüne Licht der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments gibt. Und das ist absolut wichtig und positiv für die österreichischen Betriebe”, sagt Ralf Kronberger, Leiter der WKO-Abteilung für Finanz- und Handelspolitik.

„Es besteht keine Notwendigkeit, bei CETA von dieser bewährten und seit Jahren geübten Praxis der EU abzugehen”, betont Kronberger und verweist abschließend darauf, dass seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages 2009 insgesamt sechs Freihandelsabkommen vorzeitig angewandt wurden, etwa jene mit Südkorea, Moldawien und Zentralamerika. (APA/red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL