Viele Mängel bei der Umsetzung der Registrierkassenpflicht
BMD
Markus Knasmüller, Abteilungsleiter für Software-Entwicklung und Prokurist bei BMD Systemhaus in Steyr.
RETAIL Redaktion 15.05.2017

Viele Mängel bei der Umsetzung der Registrierkassenpflicht

BMD-Studie: Viele Unternehmen ignorieren noch immer die Gesetzeslage.

STEYR. Eigentlich sollte die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bei allen Unternehmen seit 1. April umgesetzt sein. Aber schon davor war deutlich, dass dies nicht allen Unternehmen rechtzeitig gelingen wird. Einen Monat danach ist es Zeit für eine erste Bilanz und die sei "relativ ernüchternd", so Markus Knasmüller, Abteilungsleiter für Software-Entwicklung und Prokurist bei BMD Systemhaus in Steyr: "Im Zuge einer Recherche der BMD Systemhaus Gesmbh bei insgesamt 239 verschiedenen Unternehmen wurden deren Registrierkassenbelege analysiert; darunter waren natürlich viele große Ketten, aber auch eine Vielzahl kleinerer Unternehmen, wie Apotheken oder Trafiken. Bei 94 dieser 239 Unternehmen war noch kein – nun vorgeschriebener – maschinenlesbarer Code am Beleg (weder als QR-Code noch als Link) angebracht. Die RKSV ist demnach noch nicht umgesetzt. Werden jene – leider immer noch vorhandenen – Unternehmen, die nach wie vor keinen Beleg ausstellen, hinzugezählt, so sind dies deutlich über 40 Prozent.“ Auffallend sei, dass sowohl große als auch kleinere Unternehmen nachlässig sind. So wurden 21 größere Ketten festgestellt (insgesamt waren 73 in der Untersuchung), die noch nicht der Gesetzeslage entsprechen. Auch bei näherer Betrachtung der Branchen gab es Unterschiede: In 34 von 59 Gastronomiebetrieben waren die Kassen noch alt, während im Handel nur 30 von 100 Kassen nicht entsprochen haben.

Viele fehlerhafte Belege
Alarmierend sei auch die große Anzahl fehlerhafter Belege: Immerhin 57 der 144 untersuchten RKSV-Belege - und damit auch fast 40% - waren nicht korrekt. Die Fehlerursachen waren vielfältig, vor allem konnten fehlende Kassenidentifikationsnummern, abweichende Angaben zwischen Beleg und maschinenlesbarem Code sowie falsche Zuordnungen der Beträge zu den Steuersätzen im maschinenlesbaren Code eruiert werden. Auch hier sind zwischen den Branchen Unterschiede festzustellen: Waren im Handel „nur“ 27 von 70 RKSV-Belegen fehlerhaft, waren es in der Gastronomie mit 13 von 24 mehr als die Hälfte.

Was das Unternehmen selbst kontrollieren könnte
„Grundsätzlich können diese Fehler relativ einfach mit einem Smartphone und einer beliebigen QR-Code-App erkannt werden“, erklärt Knasmüller. „Sollten sie auffallen, sind sie möglichst rasch zu beheben und entsprechend zu dokumentieren. Beruhigend ist wohl, dass die genannten Fehler im Beleg eher nur als geringe Mängel anzusehen sind; problematischer wären Fehler im Datenerfassungsprotokoll. Denn diese können nur vom Unternehmer selbst - bzw. von seinem Kassenhersteller oder im Rahmen der Betriebsprüfung - geprüft werden, wodurch es hierzu keinerlei Daten zur Fehlerhäufigkeit gibt. Angesichts der hohen Anzahl an Fehlern im Beleg ist wohl zu befürchten, dass auch dort Fehler auftreten.“ Jedenfalls sei sowohl für Unternehmen als auch für Kassenhersteller noch einiges zu tun. Immerhin seien zusammenfassend nur bei 87 von 239 Unternehmen, also nur bei einem guten Drittel, fehlerfreie Belege aufzufinden gewesen, die der Gesetzeslage entsprechen. Knasmüller: "In der Gastronomie waren es überhaupt nur 11 von 59, wobei jene, die keine Belege erteilt haben, gar nicht berücksichtigt sind." (red)

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