VKI: Der Weg zur Verbraucherschutz-NGO
© Martina Draper
RETAIL Nataša nikolić 18.11.2016

VKI: Der Weg zur Verbraucherschutz-NGO

Der Verein für Konsumenteninformation verliert mit Jahresende den vorletzten Sozialpartner, den ÖGB.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt und berät Österreicherinnen und Österreicher seit dem Jahr 1961. Die einzige flächendeckende, allgemeine Verbraucherschutzorganisation in Österreich prüft und testet Produkte und Dienstleistungen auf Herz und Nieren, entlarvt Mogelpackungen, vergleicht Preise, sorgt für fairen Wettbewerb und zieht nicht selten vor Gericht, um Verbraucherrechte zu wahren bzw. durchzusetzen. Seine Wichtigkeit betont auch Sozialminister Alois Stöger gegenüber medianet: „Der VKI gehört zu einer der aktivsten Verbraucherorganisationen in der EU (bestätigt von BEUC) und ist im beratenden NGO-Gremium der Europäischen Kommission vertreten (European Consumer Consultative Group).”

Dass der unabhängige Verein seit seiner Gründung noch nie dauerhaft finanziell abgesichert war, wird zunehmend zum Existenzproblem – besonders, weil die Sozialpartner einer nach dem anderen ihre Mitgliedschaft aufkündigen. Nachdem die Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer nach 52 Jahren den Verein Ende 2013 verließen, folgt nun der bereits angekündigte Austritt des ÖGB. Ab 2017 ist die Arbeiterkammer das einzige ordentliche Mitglied des VKI; außerordentliches Mitglied ist die Republik Österreich, vertreten durch das Bundes­ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Der Weg zur NGO

Der Austritt des ÖGB schmerzt finanziell nicht, denn der Gewerkschaftsbund hat seit der Bawag-Krise 2007 einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von symbolischen 1.000 € entrichtet. Die Loslösung trägt allerdings zum Wandel „von einer Sozialpartner-Organisation hin zu einer Verbraucherschutz-NGO” bei, meint der Bundesminister. Der ÖGB begründete seinen Austritt vergangenen Herbst gegenüber medianet damit, dass Konsumentenschutz eine öffentliche Aufgabe ist und „daher auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren” sei. Das Sozialministerium, zu dessen Aufgaben auch Konsumentenschutz zählt, hätte den VKI immer finanziell gefördert, allerdings, so Stöger, sei der VKI „keine amtliche Stelle, sondern eine Nichtregierungsorganisation und wurde als Sozialpartnerorganisation gegründet”. Der Bund hätte traditionell die Mitgliedsbeiträge der Sozialpartner verdoppelt, „seit vielen Jahren ist dieses Verhältnis allerdings massiv verschoben”. Die Bundesfinanzierung betrüge derzeit rund 400% der Mitgliedsbeiträge, so der Minister. „Es ist wichtig, dass der VKI der Zivilgesellschaft möglichst nahe ist. Eine echte Mitgliedschaft des Bundes kommt definitorisch (NGO) – in der derzeitigen Rechtsform des VKI (Verein) – nicht infrage. Für die finanzielle Sicherstellung sieht sich das Ministerium in klarer Verantwortlichkeit.”

Über die finanzielle Sicherstellung wird schon lange verhandelt. Im Herbst 2015 forderte der scheidende VKI-Geschäftsführer Franz Floss, dass ein Teil der von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verhängten Bußgelder dem VKI und damit den Konsumenten zugutekommt. Ohne zusätzliche zwei Mio. € im Jahr werde es den VKI in zwei Jahren vermutlich nicht geben, orakelte Floss damals.
„Dieses Vorhaben ist im Regierungsprogramm festgehalten und aus Sicht des BMASK auch umzusetzen. Der entsprechende Vorschlag muss allerdings vom Justizminister kommen und schließlich vom Parlament beschlossen werden. Das Sozialministerium bemüht sich derzeit in den Verhandlungen zum Kartellgesetz, die Bußgeld-Widmung für den VKI zu verankern, und hat einen entsprechenden Textvorschlag auch an das BMJ übermittelt”, sagt Stöger.
Auf die Zuteilung der Bußgelder hoffen auch die beiden VKI-Geschäftsführer Rainer Spenger und Josef Kubitschek. Im Vorwort des VKI-Jahresberichts 2015 schreiben sie dazu: „Unsere Hoffnung ist, dass dieses Vorhaben nun noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode umgesetzt wird. Denn derzeit ist es nur einer Überbrückungsfinanzierung zu verdanken, dass wir unsere Tätigkeit in gewohntem Umfang aufrechterhalten können.”

AK bleibt dem VKI treu

Mit Medienspekulationen, wonach bald auch die Arbeiterkammer dem VKI den Rücken zukehren könnte, räumt Gabriele Zgubic-Engleder, Leiterin der Abteilung für Konsumentenpolitik bei der AK und Aufsichtsratspräsidentin des VKI, auf: „Sowohl AK als auch VKI sind die zentralen Akteure des österreichischen Konsumentenschutzes, die sich hervorragend ergänzen. Die AK lässt den VKI nicht im Stich und bleibt weiterhin Mitglied – samt finanzieller Verantwortung”, stellt Zgubic klar. Neben einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 660.000 € im Jahr stelle die AK „weitere hohe finanzielle Mittel zur Verfügung”, damit der VKI „sein Leistungsspektrum weiterhin ohne Kürzungen anbieten kann”, so Zgubic.

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