WKO fordert Gleichberechtigung bei der Registrierkassenpflicht
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RETAIL 09.07.2015

WKO fordert Gleichberechtigung bei der Registrierkassenpflicht

Sparte Handel Die WKO kritisiert die Registrierkassenpflicht, da dadurch das Tagesgeschäft vieler ­Unternehmen erheblich beeinträchtigt wird, und fordert, dass Landwirte von der Regelung nicht aus­geschlossen werden dürfen.

Wien. Mit der Steuerreform wird in diesen Tagen auch die Registrierkassenpflicht gesetzlich beschlossen. Danach müssen alle Unternehmen, die primär Bargeldgeschäfte betreiben und einen Umsatz von mehr als 15.000 € pro Jahr machen, alle Transaktionen elektronisch aufzeichnen; händische Erfassungen mit Stricherllisten oder dergleichen sind bald passé. Der WKO ist das aber ein Dorn im Auge. „Die geplante Registrierkassenpflicht wird dem heimischen Handel massive Kosten verursachen und ist für Unternehmen mit Kleinstprodukten und hoher Frequenz praktisch nicht umsetzbar. Umso unverständlicher erscheint es, dass Landwirte von dieser Regelung ausgenommen werden sollen”, kritisieren der Obmann des Wiener Handels, Rainer Trefelik, und sein Stellvertreter Akan Keskin. Die Wirtschaftskammer sieht es vor allem als problematisch, dass bei einigen Berufsgruppen durch die neue Regelung das Tagesgeschäft behindert wird, da ein Ausstellen des Belegs aufgrund hoher Kundenfrequenz nur schwer möglich ist. Dies sei u.a. bei Markt- und Lebensmittelhändlern, Schaustellern, Eisständen sowie Schirmbars, nicht aber bei Landwirten der Fall.

„Messen mit zweierlei Maß”

Für Keskin ist es nicht nachvollziehbar, dass Ab-Hof-Verkäufe bei Landwirten nicht unter diese Regelung fallen, aber Verkäufe von Marktfahrern schon. „Sowohl für den Konsumenten als auch den Unternehmer wird es nicht nachvollziehbar sein, warum der Markthändler eine Registrierkasse haben muss, der Landwirt daneben aber nicht. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen”, führt Keskin aus und betont, dass auch Landwirte Unternehmer sind. Es sei nicht fair, dass sie zwar Subventionen erhalten können, jedoch von etlichen Reglungen der Gewerbeordnung ausgenommen sin. Die WKO fordert zudem, dass der Schwellenwert für die Erfordernis einer Registrierkasse erhöht und keine Wertgrenze für die „Kalte Hände-Regelung” eingeführt wird. (nn)

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