Barrierefrei im Internet
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Informationen über Barrierefreiheit im Internet bietet die sogenannte WAI-Richtlinie.
TECHNOLOGY 15.01.2016

Barrierefrei im Internet

Seit Jahresbeginn müssen kommerzielle und behördliche Websites nach barrierefreien Richtlinien gestaltet werden.

••• Von Christoph Fellmer

WIEN. Seit Jahresbeginn müssen behördliche und kommerzielle Websites barrierefrei gestaltet werden. Diese Vorschrift geht auf das Behindertengleichstellungs­gesetz zurück: Menschen mit Behinderung sollen keine Benachteiligung beim öffentlichen Zugang zu Waren und Dienstleistungen sowie Informationen erfahren. Wird eine Diskriminierung behauptet, hat der Betroffene die Möglichkeit, in einem zweistufigen Verfahren (Schlichtungsstelle und ordentliches Gericht) Schadenersatz zu begehren.

„Barrierefrei sind Systeme der Informationsverarbeitung, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind”, heißt es im Gesetzestext. Daher müssen Websites ab sofort so gestaltet werden, dass Menschen mit körperlichen, geistigen oder physischen Behinderungen (oder auch Beeinträchtigungen von Sinnesfunktionen) selbstständig durch die Website navigieren und die zur Verfügung gestellten Angebote nützen können.
Dabei darf es zu keiner mittelbaren Diskriminierung kommen: ­„Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich”, heißt es im Gesetzestext.

Richtlinien und Vorschriften

Für kommerzielle Webseitenbetreiber bedeutet die neue Regelung, dass sie ihre Sites auf ein barrierefreies Webdesign umstellen müssen – was natürlich auch mit Kosten verbunden ist. Konkrete Vorschriften, wie eine barrierefreie Website in der Praxis auszusehen hat, gibt es nicht; eine Hilfestellung bietet aber die WAI-Richtlinie (Web Accessibility Initiative).

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